Rechnungswesen » Jahresabschluss » Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten dienen dem Fall, wenn der Bilanzierende - also "unser" Unternehmen - bereits eine Zahlung erhalten hat.
Bleiben wir mal bei dem Beispiel vom aktiven Rechnungsabgrenzungsposten:
Bekommt die Versicherung Schadenfroh AG der Pass-Gut-Auf GmbH jeweils am 01. August 360,00 Euro als Prämie für die Haftpflichtversicherung. Auch die Schadenfroh AG bilanziert zum 31. Dezember. Dass bedeutet, dass das Unternehmen zum 1. August 210,00 Euro für einen Versicherungsschutz erhält, der erst im folgenden Geschäftsjahr in den Monaten Januar bis Juli gewährt werden kann. Darum dürfen diese 210,00 Euro am Bilanzstichtag weder als Vermögenswert noch als Ertrag auftauchen und werden über die passive Rechnungsabgrenzung in das folgende Geschäftsjahr verschoben.
Die Buchungen am 1. August lauten;
Am 1. Januar wird dieser Posten mit folgender Buchung wieder aufgelöst: