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Permanente Inventur


Bei der permanenten Inventur hat das Unternehmen 365 Tage Zeit, bei jeder einzelnen Position eine Inventur durchzuführen. Diese Form der Inventur bildet nicht die Regel und ist genehmigungspflichtig. Das Unternehmen hat nachzuweisen, dass es über so viele Inventurposten verfügt, die eine stichtagsbezogene Inventur unmöglich machen.





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