Zeitversetzte / verlegte Inventur


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Bei einer zeitversetzten Inventur (oder auch verlegte Inventur) verlängert sich der Zeitraum der Inventurdurchführung auf 3 Monate vor dem Bilanzstichtag und 2 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Ingesamt stehen dem Unternehmen also 5 Monate zur Inventurdurchführung zur Verfügung. Eine zeitversetzte Inventur muss bei der Finanzbehörde beantragt werden.

Gesetzliche Grundlagen der zeitversetzen / verlegen Inventur

In § 241 Abs. 3 Nr.1 HGB ist festgelegt, dass eine verlegte Inventur innerhalb von drei Monaten vor und zwei Monaten nach dem Jahresabschluss stattfinden kann. Damit in der Bilanz der richtige Wert ausgewiesen wird, muss zusätzlich eine Wertfortschreibung oder Wertrückrechnung zum Bilanzstichtag erfolgen.

Wertfortschreibung

Eine Wertfortschreibung ist erforderlich, wenn die Inventur vor dem Bilanzstichtag durchgeführt wird:

Wert am Tag der Inventur
+ Wert der Zugänge bis zum Bilanzstichtag
- Wert der Abgänge bis zum Bilanzstichtag
= Wert am Bilanzstichtag

Beispiel für eine Wertvorschreibung:

Die Inventur findet am 01.11. statt. Es wird ein Wert von € 50.000 festgestellt. Bis zum 31.12. (Bilanzstichtag) ergeben sich noch Zugänge in Höhe von € 20.000 und Abgänge in Höhe von € 30.000.

In der Bilanz sind demnach € 40.000 zu berücksichtigen (Inventurbestand € 50.000 + Zugänge € 20.000 ./. Abgänge € 30.000 = € 40.000).

Wertrückrechnung

Eine Wertrückrechnung muss erfolgen, wenn die Inventur nach dem Bilanzstichtag vorgenommen wird:


Wert am Tag der Inventur
- Wert der Zugänge seit dem Bilanzstichtag
+ Wert der Abgänge seit dem Bilanzstichtag
= Wert am Bilanzstichtag

Beispiel für eine Wertrückrechnung:

Die Inventur findet am 15.02. statt. Es wird ein Wert von € 50.000 festgestellt. Seit dem 31.12. des Vorjahres (Bilanzstichtag) haben sich Zugänge in Höhe von € 40.000 und Abgänge in Höhe von € 10.000 ergeben. In der Bilanz sind demnach € 20.000 anzusetzen (Inventurbestand € 50.000 ./. Zugänge € 40.000 + Abgänge € 10.000 = € 20.000).

Vor- und Nachteile der verlegten Inventur

Vorteilhaft ist vor allem, dass in diesem fünfmonatigem Zeitraum ein optimaler Termin für die Inventur festgelegt werden kann. Ein Unternehmen mit dem 31.12 als Bilanzstichtag und einem intensiven Weihnachtsgeschäft kann so zusätzliche Belastungen vermeiden.

Eine vorverlegte bzw. zeitversetzte Inventur bietet Gelegenheit, bis zum Bilanzstichtag ohne Zeitdruck Inventurdifferenzen zu klären. Nachteilig ist der Aufwand, der durch Fortschreibung oder Rückrechnung verursacht wird. Außerdem können so auch Ungenauigkeiten entstehen.    

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