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Zeitversetze Inventur


Bei einer zeitversetzten Inventur verlängert sich der Zeitraum der Inventurdurchführung auf 3 Monate vor dem Bilanzstichtag und 2 Monate nach dem Bilanzstichtag. Ingesamt stehen dem Unternehmen also 5 Monate zur Inventurdurchführung zur Verfügung. Eine zeitversetzte Inventur muss bei der Finanzbehörde beantragt werden.





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