Rechnungswesen » Grundlagen » Inventur Inventar » Zeitversetzte Inventur
Bei einer zeitversetzten Inventur verlängert sich der Zeitraum der Inventurdurchführung auf 3 Monate vor dem Bilanzstichtag und 2 Monate nach dem Bilanzstichtag. Ingesamt stehen dem Unternehmen also 5 Monate zur Inventurdurchführung zur Verfügung. Eine zeitversetzte Inventur muss bei der Finanzbehörde beantragt werden.