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Rechnungswesen » Lohn und Gehalt » Lohnabzüge

Lohnabzüge - Vom Bruttogehalt zum Nettogehalt


Vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers werden folgende Positionen abgezogen. Daraus ergibt sich das Nettogehalt – also der Betrag, welcher dem Arbeitnehmer tatsächlich ausgezahlt wird.

Bruttogehalt
- Steuern
- Arbeitnehmeranteil der gesetzlichen Sozialversicherung
= Nettogehalt


Die Lohnabzüge im Detail - die Steuern


Erstmal gilt es also herauszufinden, wie hoch der Steuerbetrag ist, der vom Bruttogehalt abgezogen wird. Dazu folgt erstmal ein wenig Theorie – der mittels Pfeil hervorgehobene Link zeigt ein konkretes Beispiel zur Berechnung der Steuerabzüge.

Lohnsteuer Alle Einkünfte, die aus nicht selbständigen Tätigkeiten – also Arbeiten in einem Angestelltenverhältnis – hervorgehen, unterliegen der Lohnsteuer.

Natürlich ist die Lohnsteuer nicht für alle gleich hoch – sie richtet sich nach: Höhe des Gehaltes, Steuerklasse, Freibeträge. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen.
Solidaritätszuschlag Die Einheit zwischen der DDR und der BRD hat ein „bisschen“ was gekostet. Deswegen wird zur Finanzierung der deutschen Einheit seit 1995 der so genannte Solidaritätszuschlag erhoben.
Diese beträgt 5.5 % von der Lohnsteuer.
Kirchensteuer Die Kirchensteuer ist natürlich nur zu entrichten, wenn Kirchenmitglied ist. Sie beträgt – in Bezug auf die Lohnsteuer:
- In Bayern und Baden-Württemberg 8 %
- in den restlichen Bundesländern 9 %

Wie hoch letztendlich die Steuerabzüge ausfallen, kann der Lohnsteuertabelle entnommen werden. Eine komplette Lohnsteuertabelle ist auf folgender Website zu finden: Lohnsteuertabelle (externer Link - PDF). Die Verwendung dieser Tabelle wird in dem folgenen Fallbeispiel genauer erörtert.

Fallbeispiel: Berechnung der Steuerabzüge.


Die Lohnabzüge im Detail - die Sozialversicherungen


Es werden nicht nur Steuern vom Bruttogehalt abgezogen – den größten Teil machen die Sozialversicherungen aus. Natürlich ist es erstmal wichtig zu wissen, welche gesetzlichen Sozialversicherungen es in Deutschland überhaupt gibt:

Versicherung Beitragssatz Beitragsbemessungsgrenze
Krankenversicherung 15,5 % 3750.00 €

Pflegeversicherung 1.95 % / 2.2 % 3750.00 €

Rentenversicherung 19.9 % West: 5.500,00 EUR €
Ost: 4.650,00 €
Arbeitslosenversicherung 2.8 % West: 5.500,00 €
Ost: 4.650,00 €

Nun gibt es für jede dieser Versicherung verschiedene Beitragssätze, die sich immer auf das Bruttogehalt beziehen. Auch einige Ausnahmen müsse beachtet werden. Hier erstmal zusammengefasst die wichtigsten Fakten:


  • Basis der Berechnung: Das Bruttogehalt
  • Die Sozialversicherungen werden zur Hälfte von Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt.
  • Eine Berechnung erfolgt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Was ist das?)

Fallbeispiel: Abzug der Sozialversicherung



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