Gewinnquote


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Die Gewinnquote beinhaltet in der Volkswirtschaft vor allem sämtliche Einkünfte aus unternehmerischer bzw. selbstständiger Tätigkeiten. Damit ist die Gewinnquote das Gegenteil der Lohnquote, da diese nur Einkommen aus unselbstständiger Arbeit erfasst.

Ein beliebter Fehler vor allem in Prüfungen ist es jedoch, zu behaupten, dass ein „normaler“ Arbeitnehmer keinen Beitrag zur Gewinnquote zusteuert. Dem ist nämlich in der Regel nicht so.

Grundsätzlich kann natürlich auch ein ganz normaler Arbeitnehmer sowohl seinen Beitrag zur Lohnquote als auch zur Gewinnquote leisten. Aber welche Vermögenseinkünfte fließen in die Gewinnquote und wie kann man diese berechnen?

Berücksichtigte Einkünfte

Bei der Gewinnquote werden zum einen Einkünfte berücksichtigt, die aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Einkünfte von einem mittelständischen Bauunternehmen. Andererseits werden bei der Gewinnquote aber auch viele Vermögenseinkünfte berücksichtigt, die auch von vielen „normalen“ Arbeitnehmern erwirtschaftet werden. Diese Einkommen aus Vermögen nehmen schon seit einiger Zeit Jahr für Jahr immer weiter zu. Es handelt sich dabei unter anderem um Aktien, Zinsen oder Miet- bzw. Pachteinkünfte. All diese Einkommen fließen in die Berechnung der Gewinnquote mit ein. Unberücksichtigt bleiben allerdings die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, da diese bereits in der Lohnquote enthalten sind.

Berechnung der Gewinnquote

Die Gewinnquote kann man grundsätzlich auf zwei verschiedenen Wegen berechnen. Die erste Möglichkeit besteht darin, den gesamten Gewinn (also die Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit und die Einkünfte aus Vermögen) durch das Volkseinkommen zu teilen. Als Ergebnis bekommt man dann die Gewinnquote in Prozent.

Formel zur Berechnung:

Gewinn : Volkseinkommen = Gewinnquote

Eine wesentlich einfachere Möglichkeit ist die zweite Berechnungsweise, die jedoch voraussetzt, dass die Höhe der Lohnquote bereits bekannt ist. Da sich Lohnquote und Gewinnquote letztendlich ergänzen und zusammen 100 Prozent ergeben, bietet es sich an, von 1 die bereits bekannte Lohnquote abzuziehen. Es ergibt sich ebenfalls die Gewinnquote.

Formel zur Berechnung:

1 – Lohnquote = Gewinnquote

Hat man die Gewinnquote mit einer der oben genannten Formeln ausgerechnet, bleibt noch die Frage, was die Ergebniszahl überhaupt zeigt. Grundsätzlich handelt es sich dabei um den prozentualen Anteil am gesamten Volkseinkommen. Sie verrät also einfacher gesagt, wie viele Einkünfte aus dem selbstständigen Bereich erwirtschaftet wurden und damit auch, wie hoch der Anteil der unselbstständig erwirtschafteten Einkünfte ist.

Noch einmal kurz zusammengefasst:

  • Gewinnquote ist der Anteil der Einkommen aus unternehmerischen Tätigkeiten und aus Vermögenseinkommen
  • Berücksichtigte Einkünfte stammen aus der unternehmerischen Tätigkeit, aus Aktien, Zinsen oder Mieterträgen
  • Berechnung wird die Gewinnquote, indem man den Gewinn durch das Volkseinkommen teilt
  • Gegenstück der Gewinnquote ist die Lohnquote
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