Rechnungswesen » Kostenarten » Kalkulatorische Zinsen
Bei kalkulatorischen Zinsen handelt es sich um Zinsen für betriebsnotwendiges, betriebsgebundenes Kapital (Anlagevermögen, Umlaufvermögen)
Sie dienen zur Herstellung der Vergleichbarkeit: Der Unternehmer, der für neues Anlagevermögen Fremdkapital benötigt, hat die Position "Zinsen" als Aufwand in der Finanzbuchhaltung. Unternehmer, die Anlagevermögen mit Eigenkapital finanziert haben, für den Kauf einer Maschine also keine Kredite aufnehmen mussten, können in der Kosten und Leistungsrechnung kalkulatorisch Zinsen aufweisen. Diese dienen zur besseren Vergleichbarkeit - der Unternehmer, der Fremdkapital benötigt hat, wird die dafür fälligen Zinsen schließlich als Kosten aufführen.