Kalkulatorische Abschreibungen


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Grundsätzlich werden Abschreibungen vor allem deshalb durchgeführt, weil der Gesetzgeber Unternehmen hierzu verpflichtet bzw. die Möglichkeit bietet. Allerdings zielen die gesetzlichen Vorschriften ausschließlich darauf ab, die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf den Nutzungszeitraum zu verteilen. Weil Unternehmen aber intern auch den Wiederbeschaffungswert und mögliche Preissteigerungen einbeziehen, können sie zusätzlich für diese Zwecke kalkulatorische Abschreibungen verwenden.

Warum gibt es eine kalkulatorische Abschreibung?

Schafft ein Unternehmen beispielsweise eine neue Maschine an, so kann es die Anschaffungskosten auf Basis der AfA-Tabelle über den Nutzungszeitraum hinweg abschreiben. Laut der Handels- oder Steuergesetzgebung erfolgt dabei meist eine lineare Abschreibung, bis die Maschine an sich nicht mehr verwendet werden kann. Genau an dieser Stelle kollidieren aber meist die gesetzlichen Anforderungen und die innerbetriebliche Kostenrechnung. Letztere zielt darauf ab, die Abschreibungen zum Zwecke der realen Substanzerhaltung vom Wiederbeschaffungswert zu berechnen:

  • Rein bilanzielle Abschreibungen verteilen Herstellungs- oder Anschaffungskosten nur auf die Nutzungsdauer.
  • Bei der kalkulatorischen Abschreibung möchte das Unternehmen hingegen eine verursachungsgerechte Verteilung
  • Somit werden die Einzelabschreibungen der kalkulatorischen Abschreibungsmethode die historischen Anschaffungskosten übersteigen, wenn die Wiederbeschaffungspreise ansteigen.
Zusammenfassung: Was sind kalkulatorische Abschreibungen?

Kalkulatorische Abschreibungen dienen der internen Umrechnung der Anschaffungskosten auf den Nutzungszeitraum von Wirtschaftsgütern.

Formel für die kalkulatorische Abschreibung

Die Berechnung der einzelnen Abschreibungsraten bzw. des gesamten Abschreibungsbetrags erfolgt nach einem festgelegten Schema:

Kalkulatorische Abschreibung = (Wiederbeschaffungswert – Schrottwert) / tatsächliche Nutzungsdauer

Schrottwert und Nutzungsdauer lassen sich meist recht schnell auf Basis von Erfahrungswerten ermitteln. Etwas schwieriger ist es, den genauen Wiederbeschaffungswert zu definieren. Schließlich kann es beispielsweise durch die Inflation oder technische Innovationen zu Preiserhöhungen kommen. Wenn lediglich die Inflationsrate einkalkuliert werden soll, ergibt sich der Wiederbeschaffungswert wie folgt:

Wiederbeschaffungswert = Anschaffungskosten * (1 + Inflationsrate)^n

Beispiel für die kalkulatorische Abschreibung

Ein Unternehmen kauft eine neue Maschine, die genau 100.000 Euro kostet. Laut dem Gesetzgeber darf diese Maschine über 5 Jahre hinweg abgeschrieben werden, so dass pro Jahr eine Abschreibungsrate von 20.000 Euro bilanziert wird. Allerdings genügt dem Unternehmen diese Berechnung nicht für interne Zwecke.

  • Das Unternehmen geht von einem Wiederbeschaffungswert der Maschine von 120.000 Euro aus.
  • Zusätzlich soll die Maschine 6 Jahre statt nur 5 genutzt werden.
  • Nach der Nutzungsdauer entstehe noch ein Schrottwert von 10.000 Euro.


Somit ergeben sich die kalkulatorischen Abschreibungen als:

(120.000 Euro – 10.000 Euro) / 6 = 18.333,33 Euro.

Damit liegt dieser rein kalkulatorische Wert unterhalb des tatsächlichen Abschreibungswerts, was sich allerdings durch die längere Nutzungsdauer erklären lässt.

Kalkulatorische Abschreibungen – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Kalkulatorische Abschreibungen dienen unternehmensinternen Zwecken
  • So werden beispielsweise Wiederbeschaffungswert und Schrottwert in die Berechnung einbezogen
  • Es ist nicht möglich die kalkulatorischen Abschreibungen in die Bilanz einfließen zu lassen
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