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Kalkulatorische Abschreibungen


Eine Abschreibung eines Anlagegutes ist grundsätzlich ein betriebsbezogener Aufwand - es handelt sich also um Kosten. Allerdings ist es fraglich, ob dieser Aufwand dem tatsächlichen Werteverzehr des Anlagegutes entspricht. Denn in der Finanzbuchhaltung muss nach bestimmten Gesetzen abgeschrieben werden und als Abschreibungsbasis werden grundsätzlich die Anschaffungskosten gewählt. Bei einer kalkulatorischen Abschreibung wird als Basis jedoch der Wiederbeschaffungswert gewählt, welcher in der Regel über den eigentlichen Anschaffungskosten liegt.





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