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Rechnungswesen » Kostenarten » Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Kalkulatorischer Unternehmerlohn


Der Eigentümer eines Unternehmens steht natürlich nicht auf der Lohnliste. Wenn dieser jedoch aktiv im Unternehmen mitwirkt, muss in die Kalkulation der Preise und Leistungen dieser Leistungsanteil einberechnet werden. Deshalb wird ein kalkulatorischer Unternehmerlohn festgelegt. (richtet sich nach den branchenüblichen Durchschnittsgehältern)

Unterteilung vom kalkulatorischen Unternehmerlohn


Der kalkulatorische Unternehmerlohn wird unterteilt in:

  • Produktiver Teil: Anteil, an dem der Unternehmer wirklich mitgearbeitet hat.
  • Nicht produktiver Teil: Anteil vom Lohn, der auf Verwaltungstätigkeiten fällt.


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