Rechnungswesen » Kostenarten » Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Der Eigentümer eines Unternehmens steht natürlich nicht auf der Lohnliste. Wenn dieser jedoch aktiv im Unternehmen mitwirkt, muss in die Kalkulation der Preise und Leistungen dieser Leistungsanteil einberechnet werden. Deshalb wird ein
kalkulatorischer Unternehmerlohn festgelegt. (richtet sich nach den branchenüblichen Durchschnittsgehältern)
Der kalkulatorische Unternehmerlohn wird unterteilt in: