Rechnungswesen » Kostenarten » Kalkulatorische Miete
Der überwiegender Teil der Unternehmen ist in gemieteten Gewerbeflächen tätig - die Miete für diese Flächen tritt also als normaler Aufwand in der Finanzbuchhaltung auf und wird entsprechend als Kosten in der Kosten und Leistungsrechnung übernommen.
Wenn ein Unternehmer jedoch in einer eigenen Immobilie gewerblich tätig ist, zahlt er logischerweise keine Miete. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit mit Unternehmen, die Miete zahlen, können die Unternehmen, die über Eigentum verfügen, eine kalkulatorische Miete in die Preiskalkulation einfließen lassen.
Die Höhe der kalkulatorischen Miete richtet sich nach dem Mietspiegel der jeweiligen Region.