Betriebsminimum


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Das Betriebsminimum sollte bei jeder Produktion erreicht werden, da ansonsten nicht nur kein Gewinn erwirtschaftet wird, sondern auch noch ein Verlust. Das Betriebsminium ist nämlich das Minimum der durchschnittlichen variablen Kosten. Wird das Betriebsminium erreicht, werden also lediglich alle variablen Kosten bei der Produktion gedeckt.



Auf die Fixkosten (zum Beispiel Miete oder Personal) bleibt das Unternehmen sitzen. Es handelt sich deshalb um eine kurzfristige (absolute) Preisuntergrenze, die ein Unternehmen langfristig nicht unterschreiten sollte, da die Produktion ansonsten Verluste in Höhe der fixen Kosten erwirtschaftet.

Gründe für den Einsatz des Betriebsminimums


Normalerweise sollte man denken, dass ein Unternehmen mit seiner Produktion zu keinem Zeitpunkt Verluste in Kauf nehmen will und darf. Doch in vielen Branchen herrscht ein hoher Verdrängungswettbewerb.



Mitbewerber sollen durch Preiskämpfe vom Markt verdrängt werden. Um sich also vor der Konkurrenz zu schützen, schrauben die Unternehmen die Preise bis zum Betriebsminium, also der kurzfristigen Preisuntergrenze herunter. Sie sind sich dabei bewusst, dass lediglich die variablen Kosten gedeckt werden und ein Verlust in Höhe der Fixkosten erwirtschaftet wird. Kurzfristige Preisuntergrenze heißt es deshalb, da das Unternehmen das Betriebsminimum nicht dauerhaft aufrecht erhalten kann, da die Produktion dann nur Verluste bringt. Vielmehr ist sie dazu gedacht, kurzfristige Nachfrageeinbrüche zu überbrücken und im Preiskampf der Konkurrenten mithalten zu können.

Berechnung des Betriebsminimums


Die Berechnung des Betriebsminimums ähnelt der, des Betriebsoptimums. Man benötigt hierzu lediglich die variable Stückkostenfunktion. Von dieser bildet man zunächst die erste Ableitung und setzt die Ableitung gleich Null. Den berechneten x-Wert setzt man danach in die variable Stückkostenfunktion ein und erhält das Betriebsminimum bzw. die kurzfristige Preisuntergrenze.

Noch einmal kurz zusammengefasst:

  • Betriebsminimum ist die kurzfristige Preisuntergrenze
  • Betriebsminimum ist das Minimum der durchschnittlichen variablen Stückkosten
  • Betriebsminimum darf nicht unterschritten werden, da sonst nicht einmal die variablen Kosten gedeckt werden und ein Verlust erwirtschaftet wird
  • Berechnung: Berechnung: Erste Ableitung der variablen Stückkostenfunktion bilden, diese gleich Null setzen und den x-Wert wieder in die variable Stückkostenfunktion einsetzen

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