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Geringwertige Wirtschaftsgüter gehören zum Anlagevermögen; grundsätzlich
unterscheidet man hier drei Arten:
1. Anschaffungen mit Nettowert weniger 60 Euro
Diese werden dann nicht aktiviert, sondern sofort auf dem entsprechenden
Aufwandskonto gebucht (Sie erscheinen also nicht auf der Aktivseite der Bilanz,
sondern in der GuV. Unter einer Aktivierung versteht man die Bilanzierung
eines Vermögenspostens auf der
Aktivseite der Bilanz.)
Die Buchung sieht folgendermaßen aus:
2. Anschaffungen zwischen 61 € und 150 € (netto)
Die zweite Form der geringwertigen Wirtschaftsgüter sind die Güter,
deren Anschaffungspreis sich zwischen 61 Euro und 150 Euro netto bewegt.
Diese werden auf das Konto "Geringwertige Wirtschaftsgüter" gebucht,
dieses ist ein Aktivkonto und hat in der Regel die Kontonummer 0890.
Für diese Güter besteht eine Abschreibungspflicht im selben Jahr der
Anschaffung; dies geschieht über das Aufwandskonto "Abschreibungen auf GWG".
In der Praxis sehen diese Buchungen so aus:
Die sofortige Abschreibung wird so gebucht:
Das Aktivkonto GWG ist somit ausgeglichen; das Anlagegut wird sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht.
3. Anschaffungen von 150 € netto bis 1000 €
Übersteigt das Wirtschaftsgut den Anschaffungspreis von 150,00 Euro netto
(bis zu einem Betrag von 1.000,00 Euro netto), wird dieses auf einem Sammelkonto erfasst.
Diese Güter müssen über einen Zeitraum von fünf Jahren linear
abgeschrieben werden (also jedes Jahr mit 20 Prozent).
Die Anschaffung wird dann so gebucht:
Und so wird die Abschreibung gebucht:
In diesem Fall wäre der Endbestand des Kontos GWG-Sammelposten 10.000 Euro. Von diesem Betrag werden 20 Prozent abgeschrieben; somit beträgt die Höhe der Abschreibung 2.000,00 Euro.