Rechnungswesen » Gewinn und Verlustrechnung » GuV Konto abschliessen
Nachdem die Erfolgskonten über das Guv-Konto abgeschlossen wurden, muss natürlich auch noch das GuV Konto irgendwo abgeschlossen werden. Dieses wird über das Eigenkapital - Konto abgeschlossen (deswegen nennt man es auch "Unterkonto des Eigenkapitalkontos"). Wie üblich muss dazu aber erstmal der Saldo (= Endbestand) gebildet werden. Das schauen wir uns jetzt mal genauer an...
Wir erinnern uns: Auf dem GuV-Konto werden Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens gegenüber gestellt.
Es können zwei Fälle eintreten:
1. Die Aufwendungen waren höher als die Erträge (= Jahresfehlbetrag)
2. Die Erträge waren höher als die Aufwendungen (= Jahresüberschuss)
Demnach kann also ein Saldo auf der Soll oder auf der Haben-Seite des GuV-Kontos entstehen.
Abschluss über das Eigenkapital-Konto:
Das GuV-Konto wird über das Eigenkapital-Konto (Passivkonto) abgeschlossen. Dieses mehrt sich im Haben. Wurde ein Gewinn
erwirtschaftet, wird der Jahresüberschuss also auf die Haben-Seite des Eigenkapital-Kontos gebucht.
Der Buchungssatz für diesen Vorgang lautet:
Abschluss über das Eigenkapital-Konto:
Da das Eigenkapital ein Passiv-Konto ist, werden die Abgänge auf der Soll-Seite gebucht. Wenn ein Verlust entstanden ist,
handelt es sich logischerweise um einen Abgang.
Der Buchungssatz für diesen Vorgang lautet:
Was passiert jetzt mit dem Eigenkapital Konto?
Damit sind wir aber immer noch nicht am Ende. Aber keine Sorge, es ist gleich vorbei. Letzter Schritt: Eigenkapital Konto abschliessen