Kontoauszug


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Der Kontoauszug ist für die meisten Menschen allgegenwärtig: wer die Auszüge selbst nicht von der Bank abholt oder online speichern und, bekommt früher oder später Post von seinem Kreditinstitut. So genannte "Zwangsauszüge" werden dann kostenpflichtig versendet. Doch wofür werden die Auszüge überhaupt benötigt und welche Informationen können dem Dokument entnommen werden?

Verschiedene Banken: Kontoauszüge unterscheiden sich nur wenig


Unabhängig von der Frage, bei welchem Kreditinstitut das eigene Konto geführt wird, unterscheiden sich die Kontoauszüge nur marginal. Unterhalb des Namens der eigenen Bank findet sich die eigene IBAN-Nummer, was im Englischen für "International Bank Account Number" steht. Übersetzt bedeutet dies so viel wie "internationale Bankkontonummer".

Vor einigen Jahren noch wurde anstelle der IBAN noch eine Kontonummer und Bankleitzahl verwendet, zur internationalen Vereinheitlichung der Zahlungssysteme und wurde aber auch vor einigen Jahren hierzulande die IBAN eingeführt, die neben dem Länderkürzel unter anderem auch aus der Bankleitzahl und Kontonummer generiert wurde. Daneben ist der Name des Kreditinstituts inklusive der Stadt aufgeführt, außerdem die Nummer des Auszugs.

Wichtige Buchungen auf einem Blick


Im Hauptteil findet sich jeweils ein Datum, in der Mitte ein Buchungstext sowie das belastende Unternehmen oder die Herkunft der Buchung; am Ende findet sich der Buchungsbetrag. Ein Minus weist auf eine Abbuchung hin, ein Plus zeigt eine Überweisung auf das eigene Girokonto. Am Ende findet sich das Saldo, was ebenso positiv oder negativ ausfallen kann. Ersteres zeigt ein Guthaben auf dem Girokonto an, Zweiteres weist darauf hin, dass der Dispositionskredit in Anspruch genommen wurde.

Digitale Alternative


Für viele Nutzer von Bankkonten mag es ein wenig anachronistisch erscheinen, sich regelmäßig Bankkonten an einem Automaten ausdrucken zu lassen. Das Kreditinstitut ist aber zur Information verpflichtet und muss den Kunden über Zahlungsvorgänge informieren. Aus diesem Grund werden die Kontoauszüge auch an den Kontoinhaber versendet, wenn dieser innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht selbst aktiv wird. Als Alternative zum klassischen Papierauszugs kann aber auch ein digitaler Kontoauszug genutzt werden, der sich beispielsweise als Datei auf dem eigenen Rechner abspeichern lässt.

Kontoauszüge weisen Buchungen nach


Der Zweck der Kontoauszüge besteht vor allem darin, dass bestimmte Zahlungsvorgänge oder Einkünfte nachgewiesen werden können. Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass der Name des Kontoinhabers auf dem Kontoauszug üblicherweise nicht ausgeführt wurde. Durch eine EC-Karte kann aber eine Verbindung zwischen Kontoauszug und Kontoinhaber hergestellt werden.

Keine Aufbewahrungspflicht für Privatleute


Prinzipiell sind Kontoinhaber nicht verpflichtet, Kontoauszüge aufzubewahren. Die Aufbewahrung findet er im eigenen Interesse statt, beispielsweise wenn eine Zahlung nachgewiesen werden soll. Insbesondere im Falle einer Lastschrift liegt keine Rechnung vor, der Kontoauszug beweist als einziges Dokument, das die Zahlung tatsächlich getätigt wurde. Fachleute raten allerdings, Kontoauszüge mindestens drei Jahre lang aufzubewahren.

Der Grund: die Verjährungsfrist von Kaufpreiszahlungen liegt in Deutschland bei drei Jahren. Wenn also ein Streit darüber entbrennt, ob eine Zahlung geleistet wurde oder nicht, kann der Händler bis drei Jahre nach dem Kauf eventuelle Ansprüche geltend machen - wofür der Kontoauszug dann den Gegenbeweis liefern dürfte.


Buchführungspflicht: Archivierung ist anzuraten


Für Gewerbetreibende ist die Aufbewahrung allerdings Teil der steuerlichen und handelsrechtlichen Buchführungspflichten. Grundsätzlich gilt hier, dass jede Person Kontoauszüge aufbewahren muss, die nach dem geltenden Steuer- oder Handelsrecht auch zu Buchführung verpflichtet ist. Dabei besteht aber nicht eine direkte Verpflichtung, Kontoauszüge aufzubewahren, sondern Beweisdokumente im Allgemeinen.

Wer statt des Kontoauszuges beispielsweise eine Rechnung mit dem Vermerk "Bezahlt" und einer entsprechenden Unterschrift aufbewahrt, kommt dieser Nachweispflicht ebenso nach. Ebenso ist nicht klar geregelt, für welchen Zeitraum die Dokumente aufbewahrt werden müssen. Juristen nehmen die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften als groben Anhaltspunkt, bei der Buchführung sind dies üblicherweise zehn Jahre - danach können ohnehin keine Ansprüche mehr gestellt werden.

Kontoauszug verloren: Bank kann sogenannte Zweitschriften ausstellen


Natürlich kann es auch einmal passieren, dass Kontoauszüge verloren gehen. In einem solchen Fall sollte die eigene Bank kontaktiert werden, die Kontobewegungen üblicherweise über einen Zeitraum von zehn Jahren speichert. Auf Wunsch des Kontoinhabers lässt sich eine sogenannte Zweitschrift der Kontoauszüge ausstellen. Beachtet werden sollte in diesem Zusammenhang allerdings, dass diese Zweitschriften üblicherweise mit hohen Gebühren belegt sind. Weitaus günstiger ist es also, die eigenen Auszüge tatsächlich sicher aufzubewahren.

Digitale Sicherung: Back-up nicht vergessen


Wer die eigenen Kontoauszüge auf digitalem Wege sichern möchte, sollte nach Möglichkeit ein Back-up anlegen. Eine konventionelle Festplatte hat nur eine begrenzte Lebensdauer, bei einem Datenverlust wären dann auch die wichtigen Kontoauszüge verloren. Insgesamt zeigt sich also: im Alltag spielen Kontoauszüge keine entscheidende Rolle mehr, wenn ohnehin Online-Banking genutzt wird - hier lassen sich die Umsätze jederzeit einsehen. Zum Nachweis von Kontobewegungen kann das Dokument allerdings weiterhin nützlich und wichtig sein.
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