Kassensturz
Kassensturz verständlich & knapp definiert
Beim Kassensturz handelt es sich um die Zählung des tatsächlich existierenden Kassenbestandes zu einem bestimmten Zeitpunkt. Er dient dazu, die Ordnungsmäßigkeit einer Kassenführung zu prüfen und diese festzustellen. Sie erfolgt als Maßnahme der Kassenprüfung, die mit einem sich anschließenden Vergleich des „buchmäßigen Kassensollbestandes“ verbunden wird.- chevron_right Zählung der Vermögenswerte
- chevron_right Kassensturz im privaten Bereich
- chevron_right Ausweisung in der Bilanz
- chevron_right Kassensturz – Zusammenfassung
Mit einem Kassensturz wird der zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich vorhandene Kassenbestand gezählt. Im Anschluss der Zählung wird der Bestand mit dem buchhalterischen Kassensollbestand abgeglichen. Dieses Vorgehen ist für eine ordnungsgemäße Buchführung zwingend notwendig.
Zählung der Vermögenswerte
Unternehmen verwenden den Begriff Kassensturz auch für weitere Vermögenswerte. Führt ein Unternehmen einen Kassensturz durch, werden alle Vermögenswerte zusammengerechnet. Diese Vermögenswerte kommen aus den Bilanzposten Guthaben bei Geldinstituten, Forderungen gegenüber Dritten, aktueller Warenbestand und Barmittel. Dem gegenüber gestellt werden alle aktuellen Verbindlichkeiten. Bei einem positiven Ergebnis hat das Unternehmen einen finanziellen Überschuss erzielt, sind die Verbindlichkeiten höher als die Vermögenswerte, wird von einem Fehlbetrag gesprochen.
Kassensturz im privaten Bereich
Auch Privatpersonen ist dieser Begriff bekannt. Ist eine größere Anschaffung geplant, wird geprüft, ob diese Ausgabe finanziell möglich ist. In diesem Fall rechnen Privatpersonen ihr Haushaltseinkommen zusammen und stellen die monatlichen Verbindlichkeiten dagegen. So können Privathaushalte feststellen, ob eine Anschaffung wie beispielsweise eine Immobilie oder auch ein Darlehen finanziell realisierbar ist.
Ausweisung in der Bilanz
Nach deutschem Recht ist bei Unternehmen, also Nichtbanken, der Kassenbestand als letzter Posten des Umlaufvermögens auszuweisen. Gesetzlich geregelt ist dies in § 266 Abs. 2 B IV HGB. Neben Bargeld umfasst dieser Posten auch Buchgeld und Schecks.
Kassensturz – Zusammenfassung
- Bezeichnet die aktive Vorgehensweise, Bar- und Vermögenswerte zu einem bestimmten Stichtag zu ermitteln.
- Der mit einem Kassensturz ermittelte Kassenbestand ist in der Bilanz als letzte Position des Umlaufvermögens anzugeben.
- Unternehmen fassen alle Vermögenswerte bei einem Kassensturz zusammen.
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