Bilanzstichtag


Kurz & einfach erklärt:

Bilanzstichtag verständlich & knapp definiert

Im Rechnungswesen ist der Bilanzstichtag der letzte Tag des Jahres, in dem ein Unternehmen für diesen Turnus wirtschaften kann. Alle Tage des Turnus vor diesem Tag werden in die Schlussbilanz eingerechnet.

Im Rechnungswesen wird der letzte Tag des Wirtschaftsjahres als Bilanzstichtag bezeichnet. Die Zahlen dieses Datums sind die Basis der Bilanz bzw. des Jahresabschlusses. Es gilt das Stichtagsprinzip. Dieses dient unter anderem einer Minderung der Ermessensspielräume bei der Bilanzerstellung.

Sinn und Zweck ist die periodengerechte Erfolgsermittlung. Selbst wenn nur einen Tag später ein ergebnisveränderndes Ereignis in enormer Höhe eintreten würde, etwa ein Brand, der alles zerstört und keine Deckung durch eine Versicherung vorläge, ließe dies den Periodenerfolg gänzlich unberührt. Es wäre selbst das nicht zu berücksichtigen. Am Bilanzstichtag muss zwingend eine Inventur erfolgen, die faktisch bis zu 10 Tage vorher oder nachher vorgenommen werden darf, sofern man dabei den genauen Bestand des Stichtags feststellen kann.

Wann genau dieser Tag festgesetzt wird, ist egal. Es muss nicht, aber kann, etwa der folgende 31.12. sein. Das Gesetz begrenzt nur die Festlegung des Bilanzstichtags mit dem Ablauf von 12 Monaten. Dieser ist dann dauerhaft beizubehalten, wobei das Handelsrecht einige Ausnahmen zulässt. Das wäre etwa dann der Fall, wenn in einem Konzern unterschiedliche Bilanzstichtage schon bestehen und man diese vereinheitlicht. Dort nämlich ist auf den Stichtag der Muttergesellschaft abzustellen. Sie sind im Konzern zwingend identisch. Der Begriff „zwingend“ meint in der juristischen Fachsprache nichts anderes als „gezwungenermaßen durch Gesetz“, während es auch abänderbare Handlungsweisen gibt. Davon zu unterscheiden sind Bilanzaufstellungen, solche mit vorbereitendem Charakter, die auch Ereignisse nach dem Stichtag berücksichtigen müssen.


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