Umlaufvermögen


Kurz & einfach erklärt:

Umlaufvermögen verständlich & knapp definiert

Das Umlaufvermögen bezeichnet alle Vermögensgegenstände, die nicht dem dauerhaften Einsatz im Geschäftsbetrieb dienen. Vorräte, Forderungen, Schecks, Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Wertpapieren zählen zum Umlaufmögen. Diese Posten sind keine Posten der Rechnungsabgrenzung.
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Das Umlaufvermögen (kurz UV) bezeichnet alle Vermögensgegenstände, die nicht dafür bestimmt sind dem dauerhaften Geschäftsbetrieb zu dienen. Zum UV zählen alle sich kurzfristig umschlagenden Vermögensteile, wie zum Beispiel die zur Herstellung von Produkten benötigten Güter oder Waren, mit denen gehandelt wird.

Abgrenzung zum Anlagevermögen

Das UV ist das in einer Bilanz auf der Aktiva-Seiteverzeichnete Vermögen. Alle nicht zum Anlagevermögen (kurz AV) zählenden Vermögensgegenstände werden im UV erfasst. Das AV umfasst alle Gebrauchsgüter (gekennzeichnet durch mehrmaligen Gebrauch, z.B. Gebäude), wohingegen das UV alle Vermögensgegenstände, die aus betrieblicher Sicht Verbrauchsgüter sind (gekennzeichnet durch einmaligen Benutzung durch Verbrauch oder Verkauf, z.B. Rohstoffe), aufweist.

Im praktischen Beispiel sieht dies wie folgt aus: Das einem Flugzeughersteller gehörende Grundstück, auf dem beispielsweise Produktionshallen stehen, wird im Anlagevermögen erfasst, da es sich um einen dauerhaft im Gebrauch befindlichen Posten handelt. Das aktuelle Bankguthaben des Flugzeugherstellers hingegen wird im Umlaufvermögen ausgewiesen, da es sich um liquide Mittel handelt, die kurzfristig eingesetzt werden können.

Bilanzierung des Umlaufvermögens

Das UV ist in der Bilanz laut dem Handelsgesetzbuch (HGB) aus Gründen der ordnungsmäßigen Buchführung zu gliedern. Die Positionen sind nach dem sog. Niederstwertprinzip zu bewerten, d.h. dass für die Bewertung von betrieblichem Vermögen stets der niedrigste, mögliche Wert anzusetzen ist.

Eine mögliche Gliederung des UV sieht wie folgt aus:


  1. Vorräte- z.B. Roh-, Hilfs- & Betriebsstoffe, Halb- & Fertigerzeugnisse, etc.
  2. Forderungen & andere Vermögensgegenstände- z.B. Forderungen aus Lieferungen, etc.
  3. Wertpapiere- z.B. Aktien, Schuldverschreibungen, etc., nur wenn sie nicht länger im Unternehmen verbleiben sollen.
  4. Liquide Mittel- z.B. Kasse, Bankguthaben, etc.

Working Capital

Das Working Capital (kurz WC) ist eine wichtige Kenngröße im betriebswirtschaftlichen Kontext und wird maßgeblich aus dem Umlaufvermögen errechnet. Das WC ergibt sich nach Abzug kurzfristiger Verbindlichkeiten vom UV. Über diesen Zusammenhang lässt sich eine Aussage treffen, inwieweit AV und UV finanziert sind.

Ist das WC positiv, so deckt das UV die kurzfristigen Verbindlichkeiten ab und ist zum Teil aus längerfristigen Mitteln finanziert. Ist das WC negativ, so bedeutet dies, dass ein Teil des AV aus kurzfristigen Mitteln finanziert ist, da die kurzfristigen Verbindlichkeiten das UV übersteigen.

Umlaufvermögen – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Das UV umfasst alle kurzfristigen Vermögensteile (Verbrauchs- & Handelsgüter)
  • Auf der Aktiva Seite einer Bilanz ausgewiesene Vermögensteile, die nicht zum AV zählen
  • Relevant für die Berechnung wichtiger betriebswirtschaftlicher Kenngrößen wie das Working Capital

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