Bilanzpositionen


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Eine Bilanz ist immer nach dem Muster einer Waage aufgebaut: Sie ist in zwei Seiten unterteilt, von denen beide die gleiche Summe ausweisen. Die Bilanz setzt sich aus verschiedenen Bilanzpositionen zusammen, die in einer bestimmten Reihenfolge aufzuführen sind. Wie detailliert diese Aufstellung sein muss, richtet sich nach Form und Größe des bilanzierenden Unternehmens.

 

Positionen der Aktiv-Seite

Auf der linken Seite der Bilanz (=Aktiv-Seite) sind die Vermögenswerte des Unternehmens ausgewiesen. Sie werden nach der Nutzungsdauer absteigend sortiert.


  • Anlagevermögen wird angeschafft, um den Betrieb langfristig zu dienen. Dazu zählen immaterielle Werte wie Patente und Rechte genau so wie materielle Gegenstände. Zum materiellen Anlagevermögen gehören beispielsweise Sachanlagen wie Grundstücke oder Produktionsmaschinen, aber auch Finanzanlagen wie Unternehmensbeteiligungen.
  • Umlaufvermögen soll im Gegensatz zum Anlagevermögen nur kurz im Betrieb verbleiben.
  • Warenvorräte, die natürlich im besten Fall zeitnah weiterverarbeitet oder verkauft werden,
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Kunden, die mit einem Zahlungsziel bezahlt werden sollen,
  • Wertpapiere, die zum Zweck der Gewinnerzielung angeschafft und nur über einen begrenzten Zeitraum hinweg gehalten werden, wie zum Beispiel Aktien,
  • liquide Mittel wie Barkassenbestände oder Girokonten, die dem Unternehmen schnell zur Verfügung stehen.

Positionen der Passiv-Seite

Auf der rechten Seite der Bilanz ( = Passiv-Seite) ist das Kapital des Unternehmens dargestellt, und zwar nach der Fälligkeit absteigend. Weil dieses Kapital dazu genutzt wird, die auf der Aktivseite aufgestellten Vermögensgegenstände anzuschaffen, ist auch logisch, warum die beiden Seiten der Bilanz summenmäßig identisch sein müssen.

Unterteilung vom Eigenkapital 


Die oberste Position auf der Passivseite der Bilanz ist das Eigenkapital. Dieses wird wie folgt unterteilt:

  • gezeichnetes Kapital (nur bei Kapitalgesellschaften) ist das Grundkapital bei Aktiengesellschaften oder das Stammkapital bei einer GmbH.
  • Kapitalrücklagen sind Erträge, die bei der Ausgabe von Unternehmensanteilen entstehen. Beispiel: Ein Unternehmen verkauft Aktien mit einem Nennwert von € 100.000 an der Börse zu einem Preis von € 110.000. Der Differenzbetrag von € 10.000 ist den Kapitalrücklagen zuzurechnen.
  • Gewinnrücklagen sind Anteile des Unternehmensgewinns aus der aktuellen oder vergangenen Abrechnungsperioden, die nicht an den oder die Eigentümer ausgeschüttet wurden.
  • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ist der Differenzbetrag aus Aufwendungen und Erträgen der bilanzierten Periode.

Unterteilung vom Fremdkapital

Unter dem Eigenkapital wird das Fremdkapital des Unternehmens aufgeführt:

  • Rückstellungen werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder auf freiwilliger Basis für Verbindlichkeiten gebildet, die in Höhe und Fälligkeit ungewiss sind. Beispiele sind Pensionsrückstellungen für Mitarbeiter, Steuerrückstellungen oder Kulanzrückstellungen.
  • Verbindlichkeiten: Sammelbegriff für Verpflichtungen des Unternehmens, die eine Zahlungsverpflichtung innerhalb eines bestimmten Zahlungsziels zur Folge haben. Dazu zählen Wertpapiere, Bankkredite oder Zielkäufe bei Lieferanten.
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