Effektivzins


Kurz & einfach erklärt:

Effektivzins verständlich & knapp definiert

Der Effektivzins eines Darlehens beinhaltet neben dem nominalen Zins auch alle weiteren Kosten eines Kredits wie etwa die Restschuldversicherung oder Bearbeitungsgebühren. Nur anhand des Effektivzinses ist es für private Verbraucher möglich, Vergleiche zwischen zwei Kreditangeboten durchzuführen.

notes Inhalte

Der Effektivzins ist der zuverlässigste Indikator für die Kostenhöhe eines Darlehens. Er beinhaltet alle wesentlichen im Zusammenhang mit dem betreffenden Kredit stehenden Kosten


So ist beispielsweise eine häufig übliche Kreditbearbeitungsgebühr im Effektivzins enthalten. Anhand des Effektivzinses sind Darlehensangebote bedingt miteinander vergleichbar. 

Zumindest Kredite mit identischen Laufzeiten lassen sich anhand dieses Zinses vergleichen. Wird ein Darlehen in Verbindung mit einem separaten Anlageprodukt – zum Beispiel einer Lebensversicherung – abgeschlossen, ist der Effektivzins jedoch kein aussagekräftiger Vergleichsindikator für beide Produkte zusammen, sondern lediglich für den Kredit. Der „anfängliche effektive Jahreszins“ gehört zu den Pflichtangaben, die im Kreditvertrag erwähnt sein müssen.

Effektivzins berechnen

Das Verbraucherkreditgesetz regelt, dass Banken den Kreditnehmer vor dem Abschluss eines Kreditvertrags über alle Kosten der Kreditvergabe aufklären müssen. Genau diese Gesamtkosten werden anhand des Effektivzinses ersichtlich gemacht, der unter anderem folgende Faktoren enthält:


Auf Basis des effektiven Jahreszinses lassen sich Vergleiche zwischen zwei Kreditangeboten durchführen, die tatsächlich zur Bestimmung des vorteilhafteren Darlehens führen. Rein mathematisch wird der Zinssatz in der Regel durch die sogenannte Uniform-Methode bestimmt:

Effektivzins pro Jahr = (Kreditkosten / Nettodarlehensbetrag) * (24 / Laufzeit in Monaten + 1)

Die Kreditkosten bestimmen sich als gesamte Rückzahlung abzüglich des Auszahlungsbetrags. Als Faustformel hierfür kann auch die folgende Berechnung verwendet werden:

Effektivzins pro Jahr = Kreditkosten / (Nettodarlehensbetrag * Laufzeit in Jahren)

Warum muss der Effektivzins angegeben werden?

Bei der Vergabe von Krediten existieren grundsätzlich zwei verschiedene Zinssätze. Den sogenannten Nominalzins verlangen Banken praktisch dafür, dass das Kapital dem Kreditnehmer über eine bestimmte Laufzeit hinweg überlassen wird. In der Regel macht dieser Zinssatz den Hauptteil der Kreditkosten aus. Zu diesen Kosten können allerdings weitere Gebühren hinzukommen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn der Kreditnehmer eine Restschuldversicherung abschließt. Die Police würde die Restschuld des Darlehens tilgen, wenn der Kreditnehmer verstirbt oder berufsunfähig wird.

Insofern fällt dieser Kostenpunkt nicht rein für die Überlassung des Kapitals an und ist somit nicht im Nominalzins enthalten. Aus Sicht des Kreditnehmers stellt die Restschuldversicherung aber trotzdem einen nicht unerheblichen Kostenpunkt dar, der bei der Aufnahme eines Darlehens berücksichtigt werden muss. Genau aus diesem Grund sind Banken dazu verpflichtet, neben dem Nominalzins auch den Effektivzins des Kredits anzugeben. Dies soll für Transparenz sorgen und dem Kreditnehmer die Entscheidung für oder gegen die Aufnahme des Darlehens erleichtern.

Effektivzins – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Der Effektivzins beinhaltet alle Kreditkosten
  • Banken sind dazu verpflichtet, diesen Zinssatz bei Verbraucherkrediten anzugeben
  • Anhand des Effektivzinses lassen sich Vergleiche zwischen Kreditangeboten durchführen

 


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