Kreditbearbeitungsgebühr
Kreditbearbeitungsgebühr verständlich & knapp definiert
Bei der Kreditbearbeitungsgebühr handelt es sich um die Bearbeitungsgebühr für ein Darlehen. Dieser Betrag wird häufig auf den Darlehensbetrag ausgeschlagen, sodass sich die Gesamtkreditsumme erhöht.- chevron_right Ausweis der Kreditbearbeitungsgebühr
- chevron_right Ablehnende Haltung des BGH zur Kreditbearbeitungsgebühr
- chevron_right Kreditbearbeitungsgebühr – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Nicht nur die zu zahlenden Zinsen, sondern auch sonstige anfallende Kosten, sollten bei einer Kreditaufnahme vom Kreditnehmer beachtet werden.
Sicher bedeuten die Zinskosten den Großteil aller anfallenden Gebühren. Doch zum Beispiel auch die häufig erhobene Bearbeitungsgebühr für Darlehen ist durchaus nicht zu vernachlässigen.
Durch die Berechnung einer solchen Kreditbearbeitungsgebühr kassieren Kreditgeber nicht selten separat 1% bis 5% vom Kreditbetrag zusätzlich.
Diese Gebühr wird in aller Regel auf den Darlehensbetrag aufgeschlagen, was folglich die Gesamtkreditsumme erhöht. Auf diese Weise werden die anfallenden Zinskosten wiederum „künstlich“ gesteigert. Wenn möglich, sollte man deshalb auf Angebote zurückgreifen, welche eine möglichst geringe Bearbeitungsprovision versprechen.
Ausweis der Kreditbearbeitungsgebühr
Vergeben Banken einen Kredit, so entsteht dem Kreditinstitut hierfür ein gewisser Aufwand. Beispielsweise müssen Musterverträge ausgearbeitet oder Bankangestellte bezahlt werden. Auch die Bonitätsprüfung eines Kreditnehmers nimmt vergleichsweise viel Zeit in Anspruch. Lange Zeit war es üblich, genau für diese anfallenden Kostenpunkte eine Kreditbearbeitungsgebühr auszustellen, die zusätzlich zum Sollzins erhoben wurde. Auch das BGH sah vor, dass Bearbeitungsentgelte bis zu einer Höhe von rund 2 Prozent der Kreditsumme durchaus üblich und gerecht waren.
Aus rein rechtlicher Sicht war damit von einer kontrollfähigen Preisnebenrede zu sprechen. Zudem war anerkannt, dass diese Bearbeitungsgebühr nicht über die Laufzeit hinweg vom Kreditnehmer zu tilgen war, sondern einmalig und zu Beginn der Laufzeit in Rechnung gestellt wurde.
Ablehnende Haltung des BGH zur Kreditbearbeitungsgebühr
Anfang der 2000er Jahre änderte sich die Meinung des BGH zur Kreditbearbeitungsgebühr. Bei tausenden Immobilienkrediten wurde eine solche Klausel sogar rückwirkend für ungültig erklärt, weshalb zahlreiche Kreditnehmer das Entgelt zurückfordern konnten. Seitdem verzichten viele Banken standardmäßig auf derlei Klauseln, obwohl sie nicht pauschal verboten sind. Abgelehnt werden vom BGH nur solche Bearbeitungsgebühren, die von den Banken pauschal und standardisiert in den AGB verankert sind.
Auch weiterhin dürfen Kreditinstitute also individuelle Bearbeitungsgebühren erheben, die in direktem Bezug zum Kunden stehen. Aufgrund des negativen Images der Pauschale, haben die meisten Kreditinstitute jedoch den Effektivzins der Kredite erhöht, statt weiterhin auf eine Bearbeitungsgebühr hinzuweisen. Sofern die Gebühr dennoch im Kreditvertrag enthalten ist, muss der Betrag bei der Aufstellung des Effektivzinses einbezogen werden. Nur so ist es für Bankkunden möglich, tatsächlich die vollständigen Darlehenskosten einsehen und beurteilen zu können, was wiederum Vergleiche mit anderen Kreditangeboten ermöglicht.
Kreditbearbeitungsgebühr – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Die Kreditbearbeitungsgebühr wird für alle im Rahmen der Kreditvergabe anfallenden Aufwendungen erhoben
- Eine pauschale, in den AGB verankerte Kreditbearbeitungsgebühr ist nicht zulässig
- Grundsätzlich darf die Gebühr aber auch weiterhin individuell erhoben werden
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