Nominalzins
Nominalzins verständlich & knapp definiert
Vergeben Banken ein Darlehen, so verlangen sie für die reine Überlassung des Kapitals einen Zins, der als sogenannter Nominalzins bezeichnet wird. Im Gegensatz zum Effektivzins sind in diesem Zinssatz noch keine Bearbeitungsgebühren oder Rückzahlungsmodalitäten erfasst.- chevron_right Wofür fällt der Nominalzins an?
- chevron_right Nominalzins, Effektivzins und Sollzins
- chevron_right Nominalzins – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Als Berechnungsgrundlage für die anfallenden Zinsen eines Darlehens dient der sogenannte Nominalzins. Aus diesem Zins bezogen auf den Nennwert eines Kredites errechnen sich die fälligen Zinskosten.
Es gilt jedoch zu beachten, dass der Nominalzins dem Kreditnehmer keine verlässliche Aussage über die tatsächliche Kostenhöhe eines Darlehens bietet. Denn er beinhaltet zusätzlich anfallende Kreditkosten nicht.
So ist zum Beispiel die weitverbreitete Kreditbearbeitungsgebühr nicht in den Nominalzins eingerechnet. Zum besseren Vergleich von Kreditangeboten sollte immer der Effektivzins herangezogen werden. Mittels diesem lassen sich zumindest Darlehen gleicher Laufzeit miteinander vergleichen. Trotz seiner vergleichsweise geringen Aussagekraft gehört der Nominalzins zu den Pflichtangaben im Kreditvertrag.
Wofür fällt der Nominalzins an?
Wer einen Kredit aufnimmt, der muss hierfür Zinsen bezahlen. Als sogenannter Nominalzins wird der Zinssatz bezeichnet, der rein für die Überlassung des Kapitals anfällt. Zudem wird der Nominalzins immer jährlich ausgewiesen, berücksichtigt dabei aber nicht, ob die Zinsen tatsächlich jährlich oder unterjährig bezahlt werden. Auch weitere Kostenpunkte werden nicht im Nominalzins erfasst. Dazu gehören etwa:
- Bearbeitungsgebühr des Kredits
- Zahlungsweise der Raten
- Vermittlungsprovision
- Kosten für eine Restschuldversicherung
Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Nominalzins den Großteil der Darlehenskosten ausmacht. Um zwei Kredite miteinander vergleichen zu können, müssen jedoch immer die Effektivzinsen herangezogen werden.
Nominalzins, Effektivzins und Sollzins
Laut Preisangabenverordnung ist es für Banken verpflichtend, den Effektivzins bei der Vergabe eines Verbraucherkredits anzugeben. Ist dies nicht der Fall, so kann der Verbraucher den Kreditvertrag jederzeit widerrufen. Vereinfacht gesprochen lässt sich der Effektivzins berechnen, indem alle weiteren Kostenpunkte neben den Nominalzins ermittelt werden. Ein Beispiel:
Ein Kreditnehmer leiht sich 1.000 Euro bei einer Bank und muss hierfür am Jahresende 30 Euro an Zinsen zahlen. Damit liegen sowohl der effektive als auch der nominale Zins bei 3 Prozent. Allerdings könnte die Bank beispielsweise fordern, dass 15 Euro der Zinslast bereits nach einem halben Jahr zu zahlen sind. Die übrigen 15 Euro werden erst am Jahresende überwiesen. Der Nominalzins liegt in diesem Fall noch immer bei 3 Prozent, schließlich hat der Kreditnehmer während eines Jahres 30 Euro an Zinsen an die Bank bezahlt. Allerdings liegt der Effektivzins bei 3,02 Prozent, weil die Zinszahlung auch unterjährig erfolgt ist. Rein theoretisch hätte der Kreditnehmer die 15 Euro noch für weitere 6 Monate am Kapitalmarkt anlegen können und hierfür Zinsen erhalten, was die Differenz von Nominal- und Effektivzins erklärt.
Für Verwirrung sorgt in diesem Zusammenhang oft der Begriff Sollzins. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Ausdruck, der synonym zum Wort Nominalzins verwendet werden kann.
Nominalzins – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Der Nominalzins fällt rein für die Überlassung von Kapital an
- Im Nominalzins sind noch keine Bearbeitungsgebühren oder weiteren Kosten berücksichtigt
- Nur der Effektivzins gibt die tatsächlichen Kreditkosten an
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