Privatvermögen
Privatvermögen verständlich & knapp definiert
Privatvermögen ist die Bezwichnung für Vermögen, welches privaten Zwecken dient. Privatvermögen darf vom Kaufmann nicht in die Handelsbilanz aufgenommen werden. Die private Nutzung muss mindestens 90% betragen, damit das betreffende Wirtschaftsgut voll dem Privatvermögen zugeordnet werden kann.- chevron_right Privatvermögen und dessen Funktion in der freien Marktwirtschaft
- chevron_right Weitere Funktionen des Privatvermögens
- chevron_right Zusammenfassend kann gesagt werden:
Der Begriff Privatvermögen wird für die juristische und wirtschaftliche Abgrenzung des Vermögens einer Privatperson oder eines Kapitalanlegers vom Betriebs- bzw. Unternehmensvermögen genutzt. Er ist deshalb von herausragender Bedeutung, weil durch dessen Nutzung eine rechtssichere und klare Risikoposition geschaffen werden kann: Gründet eine natürliche Person eine Kapitalgesellschaft, so haftet diese nur mit dem Betriebsvermögen.
Muss das Unternehmen Insolvenz anmelden oder wird zahlungsunfähig, so haben die Gläubiger im Regelfall keinen Zugriff auf das Privatvermögen.
Privatvermögen und dessen Funktion in der freien Marktwirtschaft
Die freie Marktwirtschaft verfügt über einen Rechtsrahmen, der das selbständige und eigenverantwortliche Handeln der Menschen unterstützt. Zu dieser Marktwirtschaft gehören Innovationen, die von Privatunternehmen - und nicht etwa einer zentralen Planungsbehörde (sh. Planwirtschaft) finanziert und umgesetzt werden. Die dadurch entstehenden Produkte und Arbeitsplätze stärken die Wirtschaftskraft.
Auf der anderen Seite der Medaille kann es immer wieder auch Unternehmen geben, die nicht mehr marktfähig sind. Für diese sieht die Rechtsordnung eine Vielzahl an Regelungen vor, die auch eine ordnungsgemäße und faire Abwicklung dieser Unternehmen vorsehen. Aus diesem Grund gibt es die diversen Rechtsformen der Kapitalgesellschaften, bei denen Gründer und Eigentümer lediglich bis zu Ihrer Einlage haften. Damit wird die Risikoscheu vermieden: Gäbe es keine Trennung von Betriebs- und Privatvermögen so wäre die Bereitschaft zur Unternehmensgründung wesentlich geringer.
Weitere Funktionen des Privatvermögens
Die Trennung von Privatvermögen und Betriebsvermögen ist auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil die Verwendung dieses Vermögens ganz anderen Beschränkungen und formalen Regelungen unterliegt. Dass Privatvermögen kann jedermann zu freien Zwecken verwenden, ohne einen Beschluss der Gesellschafterversammlung oder ähnlicher Gremien einzuholen. Der Eigentümer ist lediglich sich selbst und seiner Familie "verantwortlich". Mit dem Privatvermögen können eigene Ziele wie das Ansparen, die private Altersvorsorge oder auch Konsumzwecke verwirklicht werden.
Die Eigentümer können das Privatvermögen - ganz unabhängig vom Fortbestand des Unternehmens - auch über Generationen verwalten und anhäufen.
Zusammenfassend kann gesagt werden:
- Das Privatvermögen und dessen Sicherung ist ein wesentliches Element der freien Marktwirtschaft
- Im Normalfall entscheidet der Eigentümer alleine über dessen Verwendung
- Durch die Risikotrennung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen können Unternehmensgründer eine eigene, konkurssichere Altersvorsorge aufbauen.
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