Privatkredit


Kurz & einfach erklärt:

Privatkredit verständlich & knapp definiert

Als Privatkredit werden solche Darlehen bezeichnet, die von gewerblichen Kreditgebern an private Kreditnehmer vergeben werden.
notes Inhalte

Unter einem Privatkredit wird grundsätzlich ein Darlehen verstanden, das von einer Bank an einen privaten Verbraucher vergeben wird. Es handelt sich allerdings nicht um einen Fachbegriff aus der Finanzbranche, sondern eine werbliche Bezeichnung.

Privatkredit – keine klassische Definition

In der Fachsprache existiert der Begriff Privatkredit nicht, er hat sich aber vor allem in der Werbung etabliert. Gemeint ist in der Regel ein Darlehen, das von Banken an private Verbraucher vergeben wird. Zwar ist der Verwendungszweck generell nicht festgelegt, der Kredit finanziert aber meist Konsumgüter wie Urlaube oder Möbel. Auch Autos oder Umschuldungen können durch das Darlehen ermöglicht werden, eine Verwendung zum Bau oder Kauf einer Immobilie ist jedoch nicht vorgesehen.

Klassischerweise verfügt ein Privatkredit über Laufzeiten zwischen 12 und 48 Monaten, wobei die Rückzahlung auch über längere Zeiträume hinweg erfolgen kann. Als Kreditsumme bieten sich mittlere vier- bis niedrige fünfstellige Beträge an. Vergeben wird das Darlehen praktisch von allen bekannten stationären Filialbanken und Direktbanken.

Rechtliche Regelungen zum Privatkredit

Aus rein rechtlicher Sicht handelt es sich beim Privatkredit um einen Verbraucherkredit. Insofern gelten einige Regelungen, die den Verbraucher schützen sollen. So muss bei der Vergabe etwa ein schriftlicher Kreditvertrag geschlossen werden, der wichtige Eckdaten wie die Kreditsumme, Laufzeit und Tilgungsmodalitäten regelt. Zudem muss dem Vertrag ein genauer Tilgungsplan beigefügt werden, der die Tilgung über den kompletten Zeitraum hinweg darstellt.

Ebenfalls verpflichtend ist es für die Bank, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht aufzuklären. Insbesondere im Falle von Baudarlehen kam es dabei in der Vergangenheit zu Komplikationen, die vom Bundesgerichtshof letztlich zu Ungunsten der Banken ausgelegt worden sind. Um ihre Pflichten abschließend zu erfüllen, muss das Kreditinstitut nicht nur den Sollzins, sondern auch immer den Effektivzins des Kredits angeben. Nur so ist es für den Verbraucher möglich, die wirklichen Darlehenskosten auf einen Blick zu erkennen und mögliche Vergleiche durchzuführen.

Privatkredit – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Der Begriff Privatkredit stammt aus der Werbung
  • Gemeint ist ein Kredit, der von einer Bank an einen Verbraucher vergeben wird
  • Der Gesetzgeber sieht bei dieser Darlehensart den besonderen Schutz des Kreditnehmers vor

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