Betriebsvermögen


Kurz & einfach erklärt:

Betriebsvermögen verständlich & knapp definiert

Unter dem Begriff Betriebsvermögen ist die Summe aller dem Unternehmen zurechnenden Wirtschaftsgüter zu verstehen, die in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang zum Betrieb zu sehen sind. Dabei wird zwischen notwendigen Betriebsvermögen und gewillkürten Betriebsvermögen differenziert.
notes Inhalte

Das Betriebsvermögen wird verstanden als die Summe aller einem Unternehmen zuzurechnenden Wirtschaftsgüter. Dies sind alle wirtschaftlichen Güter, deren Hauptzweck einem gewerblichen Betrieb dienen und die in tatsächlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit diesem Betrieb stehen.

Das Betriebsvermögen ist bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns von Relevanz.

Vergleich des Betriebsvermögens

Durch den Vergleich des Betriebsvermögens am Schluss des aktuellen Wirtschaftsjahres dem, dass am Ende des vergangenen Geschäftsjahres zu Buche stand, kann der zu versteuernde Gewinn des Unternehmens errechnet werden. Der Gewinn ergibt sich dann aus der Differenz der beiden Beträge, zu dem alle innerhalb des Geschäftsjahres entnommenen Werte hinzugerechnet und alle getätigten Einlagen innerhalb des Geschäftsjahres abgezogen werden.

Betriebsvermögen – Beispiel

Das Betriebsvermögen des Unternehmens Reifenfabrik GmbH wird am Ende des ersten Geschäftsjahres mit 25,0 Mio. € ausgewiesen. Am Ende des nächsten Geschäftsjahres liegt ein Betriebsvermögen von 26,0 Mio. € vor. Die Gesellschafter tätigten Einlagen in Höhe von 0,5 Mio. € und entnehmen Werte in Höhe von 0,2 Mio. €.

Der zu versteuernde Gewinn ergibt sich damit zu: 26,0 - 25,0 -0,5 + 0,2 = 0,7 [Mio. €]

Unterscheidung notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen

Es wird zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen unterschieden. Dem notwendigen Betriebsvermögen zugehörig sind Wirtschaftsgüter, deren unmittelbarer Einsatz im Betrieb klar erkennbar ist. Dazu zählen beispielsweise Fabrikgebäude, Produktionsmaschinen oder Lagerregale. Wirtschaftsgüter (außer Grundstücke), die zu mehr als 50% eigenbetrieblich genutzt werden, gehören in vollem Umfang dem notwendigen Betriebsvermögen an.

Zum gewillkürten Betriebsvermögen können, im Ermessen des Steuerpflichtigen, Wirtschaftsgüter gezählt werden, die ihrer Funktion und Art nach dem Betrieb dienen können und im Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Dies erfordert in der Regel eine Nutzung der Güter von mehr als 10%, da andernfalls lediglich eine geringfügige Nutzung vorliegt, die die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen ausschließt, da (neues) gewillkürtes Betriebsvermögen den zu versteuernden Gewinn herabsetzt.

Abgrenzung zum Privatvermögen

Das Privatvermögen stellt das Gegenstück zum Betriebsvermögen dar. Dem Privatvermögen werden alle Vermögensgegenstände zugeordnet, die Eigentum des Gesellschafters sind und nicht zur betrieblichen Förderung dienen, also kein Betriebsvermögen sind.

Betriebsvermögen– Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Summe aller Wirtschaftsgüter, deren Hauptzweck dem Betrieb dient
  • Ist zur Ermittlung des zu versteuernden Gewinns von Relevanz
  • Mögliche Abgrenzung von notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen, die in ihrer prozentualen Förderung des Betriebs nach unterschieden werden

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