Unechtes & echtes Factoring
Unechtes & echtes Factoring verständlich & knapp definiert
Sowohl beim unechten als auch beim echten Factoring verkaufen Unternehmen Forderungen an einen Factoring-Anbieter. Allerdings übergeht das Ausfallrisiko für diese Forderung nur beim echten Factoring an den Käufer der Forderung.- chevron_right Unterschied echtes und unechtes Factoring
- chevron_right Beispiel für echtes und unechtes Factoring
- chevron_right Unechtes & echtes Factoring – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Als Factoring wird grundsätzlich der Verkauf von Forderungen an Dritte bezeichnet. Beim echten Factoring übernimmt der Factoring-Anbieter das komplette Ausfallrisiko der Forderung, beim unechten Factoring gewährt er nur ein Darlehen.
Unterschied echtes und unechtes Factoring
Um sich Liquidität zu beschaffen, können Unternehmen Factoring betreiben. Ganz grundsätzlich werden dabei bestehende Forderungen an einen Factoring-Anbieter verkauft. Zwar erhält der Verkäufer nicht die volle Forderungssumme, aber doch einen überwiegenden Teil. So kann er seinerseits wiederum schnell liquide Mittel generieren, denn bis die Forderung an sich fällig wird, können durchaus 30 oder 90 Tage vergehen. Strikt zu unterscheiden ist hierbei jedoch zwischen echtem und unechtem Factoring:
- Echtes Factoring: Das Unternehmen verkauft die Forderung vollständig an den Factoring-Anbieter und erhält hierfür das verhandelte Geld. Sollte die Forderung später ausfallen, trägt der Factoring-Anbieter das Risiko hierfür. Mit dem Verkauf der Forderung sind alle Rechte und Pflichten abgetreten.
- Unechtes Factoring: Auch beim unechten Factoring erhält das Unternehmen Geld für die Übertragung der Forderung. Allerdings haftet es für den Fall, dass die Forderung ausfallen sollte. In der Rechtsprechung wird unechtes Factoring damit einer Kreditvergabe gleichgesetzt, bei der eine offene Forderung als Sicherheit hinterlegt wird.
Auswirkungen haben die Unterschiede unter anderem auf die Bilanz. Das unechte Factoring ist hier regelmäßig als Fremdkapital zu verbuchen. Beim echten Factoring verkauft das Unternehmen hingegen eine Forderung ohne mögliche Regressansprüche. Folglich kann das Kapital – sofern es nicht direkt wieder verwendet wird – als Eigenkapital verbucht werden.
Beispiel für echtes und unechtes Factoring
Ein Unternehmen möchte eine Forderung über 1 Million Euro verkaufen. Ein Anbieter für echtes Factoring bietet hierfür 900.000 Euro an, ein Unternehmen für unechtes zahlt 950.000 Euro. Erscheint das „unechte“ Angebote auf den ersten Blick lukrativer, muss es das nicht zwingend sein. Angenommen, der Kunde, von dem diese Forderung stammt, muss Insolvenz anmelden und kann die Forderung nicht mehr erfüllen:
- Echtes Factoring: Das Unternehmen behält die 900.000 Euro, die aus dem Verkauf der Forderung generiert wurden. Der Factoring-Anbieter trägt das Ausfallrisiko.
- Unechtes Factoring: Das Unternehmen muss die 950.000 Euro aus der ausgefallenen Forderung an den Anbieter zurückzahlen. Das Unternehmen trägt folglich das Ausfallrisiko.
Unechtes & echtes Factoring – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Beim Factoring verkaufen Unternehmen Forderungen an Factoring-Anbieter
- Echt ist das Factoring, wenn das Ausfallrisiko der Forderung an den Anbieter übergeht
- Im Rahmen des unechten Factorings haftet das Unternehmen weiter für die Forderung
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