Lohnersatzleistungen


Kurz & einfach erklärt:

Lohnersatzleistungen verständlich & knapp definiert

Entfällt durch bestimmte Gründe das Einkommen, werden von den Trägern der Sozialversicherung(en) sogenannte Lohnersatzleistungen (heute: Entgeltersatzleistungen) gezahlt. In Deutschland handelt es sich um Ausgleichszahlungen, wenn das reguläre Arbeitseinkommen wegfällt. Meist wird das Einkommen einer kranken oder arbeitslosen Person teilweise ersetzt.
notes Inhalte

Lohnersatzleistungen sind ein Teil der staatlichen Sozialleistungen und fallen dann an, wenn das normale Arbeitseinkommen wegfällt. Heute wird jedoch eher der Begriff Entgeltersatzleistungen anstelle von Lohnersatzleistungen verwendet.

Welche Zahlungen sind Lohnersatzleistungen?

Der deutsche Staat kennt eine ganze Reihe an Lohnersatzleistungen, für deren Zahlung verschiedene Sozialversicherungsträger eintreten.

Lohnersatzleistungen über die gesetzliche Krankenversicherung:

  • Krankengeld, welches nach Ende der Entgeltfortzahlung gezahlt wird.
  • Mutterschaftsgeld, das kurze Zeit vor und nach der Geburt gezahlt wird.

Lohnersatzleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung:

  • Übergangsgeld bei Maßnahmen zur Teilnahme am Arbeitsleben.
  • Verletztengeld aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit.

Lohnersatzleistungen aus der Pflegeversicherung:

  • Pflegeunterstützungsgeld bei Arbeitsverhinderung nach dem § 2 Pflegezeitgesetz.

Lohnersatzleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung:

  • Übergangsgeld zur medizinischen Rehabilitation.

Lohnersatzleistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung:

  • Arbeitslosengeld I und Teilarbeitslosengeld bei teilweisem und vollem Wegfall der Berufstätigkeit.
  • Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld, wenn Unternehmen auf Kurzarbeit umstellen.
  • Insolvenzgeld, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Insolvenz kein Entgelt mehr erhält.

Lohnersatzleistungen über besondere Träger

Weitere Lohnersatzleistungen sind Elterngeld, Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz, Übergangsgelder durch den Bund, Aufstockungsbeträge nach beamtenrechtlichen Vorschriften, Entschädigungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes und Ausfallentschädigungen über das Unterhaltssicherungsgesetz.

Vorsicht Falle: Der Progressionsvorbehalt

Alle Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Dieser steuerrechtliche Begriff ist für die Bezieher von Lohnersatzleistungen besonders wichtig.


Die gesetzlichen Lohnersatzleistungen sind zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung steuerfrei. Sie werden also netto überwiesen, in der Einkommenssteuererklärung jedoch dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet. Sie erhöhen somit die Progression, also den maßgeblichen Steuersatz zur Berechnung der jährlichen Lohnsteuer. Je nach Höhe der Lohnersatzleistungen können so schnell Nachzahlungen an das Finanzamt in vierstelliger Höhe auftreten.

Lohnersatzleistungen – Zusammenfassung

  • Lohnersatzleistungen (auch Entgeltersatzleistungen genannt), sind staatliche Leistungen bei Wegfall von Entgelt aus beruflichen Tätigkeiten.
  • Sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt, erhöhen somit nachträglich die maßgebliche Versteuerung.
  • Je nach Art der Leistung kommen verschiedene Zahlungsträger infrage.

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