Finanzamt


Kurz & einfach erklärt:

Finanzamt verständlich & knapp definiert

Das Finanzamt ist eine Landesbehörde der Finanzverwaltung und hauptsächlich für die Festlegung und Erhebung von Steuern zuständig. Außerdem bearbeitet es die Steuererklärung der Steuerpflichtigen.
notes Inhalte

Ein Finanzamt ist eine Behörde der Finanzverwaltung, die für die Erhebung und Festsetzung von Steuern zuständig ist. Neben der Einkommenssteuer sind dies insbesondere die Umsatzsteuer, die Kraftfahrtsteuer und die Körperschaftssteuer. Zudem ist das Finanzamt vor Ort für die Bearbeitung und Prüfung der von Steuerpflichtigen eingereichten Steuererklärungen zuständig. Die Finanzämter sind den jeweiligen Finanzdirektionen der Bundesländer unterstellt.

Bestimmung der Steuerlast


In § 149 Abgabenordnung (AO) sowie in verschiedenen Einzelsteuergesetzen (Beispiel: Einkommenssteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer- oder Körperschaftssteuergesetz) ist festgeschrieben, welche natürliche oder juristische Person zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Aus den angegebenen Daten ermittelt das zuständige Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen und legt die Höhe der Steuer fest. Daraus ergibt sich die Steuerlast, die beispielsweise Unternehmen an das Finanzamt abführen müssen.

Fristen, Steuerhinterziehung und Einspruch


 Für die Abgabe der Steuererklärung sind Fristen festgelegt, die sich aus den Einzelsteuergesetzen ergeben. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, und diese nicht fristgerecht einreicht, muss unter Umständen einen Verspätungszuschlag gemäß § 152 AO entrichten. Darüber hinaus kann das Versäumen der Frist den Tatbestand der Steuerhinterziehung nach sich ziehen, der ebenfalls ausgelöst wird, wenn die Person vorsätzlich falsche Angaben in der Steuererklärung gemacht hat.

Nach sorgfältiger Prüfung der Steuererklärung erlässt das zuständige Finanzamt einen Steuerbescheid, aus dem die festgesetzte Steuer mit dem daraus resultierenden Steueranspruch, der Zeitraum sowie der Schuldner hervorgeht. Der Schuldner hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats einen Einspruch (außergerichtlicher Rechtsbehelf) gegen den Steuerbescheid einzulegen. Dies kann unter Umständen erwogen werden, wenn als glaubhaft gemachte Aufwendungen nicht angerechnet wurden oder mittlerweile weitere Belege aufgetaucht sind, die in der abgegebenen Steuererklärung noch nicht beigefügt hätten werden können.

Zusammenfassung


 

  • die Kernaufgabe des Finanzamts ist die Erhebung und Festsetzung der Steuer
  • das Finanzamt ist zudem für die Bearbeitung der eingereichten Steuererklärungen der Steuerpflichtigen zuständig
  • das Finanzamt ist der jeweiligen Finanzdirektion des Bundeslandes unterstellt
  • das Finanzamt stellt nach Prüfung der Unterlagen Steuerbescheide aus, aus denen sich die abzuführende Steuer ergibt
  • Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid muss innerhalb von einem Monat eingelegt werden

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