Lohnnebenkosten
Lohnnebenkosten verständlich & knapp definiert
Lohnnebenkosten sind der Teil der Arbeitskosten, der nicht direkt durch das dem Arbeitnehmer ausgezahlte Gehalt, sondern durch an den Lohn gekoppelte Zusatzkosten verursacht wird. Hierzu zählt zum Beispiel der Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben.- chevron_right Der Rentenversicherungsbeitrag sichert den Generationenvertrag
- chevron_right Ähnliche Verfahrensweise bei der Krankenversicherung
- chevron_right Die wichtigsten Fakten:
Bei den Lohnnebenkosten handelt es sich um vom Staat zur Finanzierung verschiedener Aspekte der sozialen Sicherung erhobenen Beiträge.
Der Name Lohnnebenkosten rührt daher, dass die Beitragsbemessungsgrundlage durch die Bezahlung von Löhnen und Gehältern gesetzt wird. Auf eine Auszahlung von 100 Euro werden - wie in den folgenden Abschnitten noch nachzulesen ist - verschiedene zusätzliche Abgaben erhoben.
Anhand der drei größten Bestandteile Rentenversicherungsbeitrag, Krankenversicherungsbeitrag und Arbeitslosenversicherungsbeitrag lässt sich beispielhaft skizzieren was alles mit den Lohnnebenkosten bewegt werden kann.
Der Rentenversicherungsbeitrag sichert den Generationenvertrag
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts sorgt der Staat für alle diejenigen, die das Rentenalter erreicht haben. Rentnerinnen und Rentner sollen auf der Grundlage ihrer bisherigen Lebensleistung gerecht behandelt werden und aufgrund ihrer bisherigen beruflichen Leistung Renten erhalten können. Auf praktisch alle Lohn- und Gehaltseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrundlage wird ein Rentenversicherungsbeitrag von 18,9 Prozent erhoben.
Auf 100 Euro umgerechnet ergibt sich dann folgendes Bild: Der Arbeitgeber zahlt auf 100 Euro bezahlte Lohnsumme 8,45 Euro Rentenversicherungsbeitrag, ebenso der Arbeitnehmer. Da sich seine gesamten Lohnkosten um diese 8,45 Euro oder Prozent erhöhen wird auch von Lohnnebenkosten gesprochen.
Die gesamte Einzahlung wird in sog. Entgeltpunkte umgerechnet und stellt ein abstraktes Guthaben für die spätere Rentenzahlung dar. Da jeder Euro bzw. jeder Entgeltpunkt gleich gewichtet wird, entsteht über die Jahre ein ansehnlicher Rentenanspruch. Dieser ist von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam finanziert.
Ähnliche Verfahrensweise bei der Krankenversicherung
Die Krankenversicherungsbeiträge werden in ähnlicher Art und Weise berechnet. Pro 100 Euro Lohnsumme zahlt der Arbeitgeber 7,00 Prozent für die Krankenversicherung, der Arbeitnehmer 7,90 Prozent (abweichende Regelungen möglich). Diese Einzahlungssumme wird an den Gesundheitsfonds überwiesen, der diese Zahlungen dann auf die einzelnen Krankenkassen verteilt. Aus diesen Einnahmen wird das umfangreiche medizinische Leistungsangebot von Hausärzten, Allgemeinmedizinern, Krankenhäusern und vielem mehr finanziert.
Auch die Arbeitslosenversicherung speist sich aus den Zahlungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, ist aber mit 3 Prozent vergleichsweise günstig (je 1,50 % vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber).
Da diese drei wesentlichen Elemente der sozialen Sicherung neben einem Zuschuss aus Steuergeldern im Wesentlichen aus Beitragseinnahmen aufgrund der gezahlten Löhne und Gehälter als Bemessungsgrundlage funktionieren, wird von zusätzlichen Belastungen gesprochen.
Die wichtigsten Fakten:
- Der Begriff Lohnnebenkosten hat sich genau deshalb eingebürgert, weil die Kosten zusätzlich zur Lohnzahlung entstehen
- 100 Euro Auszahlungssumme können bei Unternehmen durchaus Kosten von 140 Euro bedeuten, wenn kleinere Ausgaben wie die Pflegeversicherung hinzugezählt werden
- Im Bundestagswahlkampf entbrennt alle vier Jahre die Diskussion, wie die gerechte Verteilung der Kosten auf Beitragseinnahmen oder Steuereinnahmen vorgenommen werden soll.
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