Konkursmasse


Kurz & einfach erklärt:

Konkursmasse verständlich & knapp definiert

Der in Deutschland veraltete Begriff Konkursmasse bezeichnet das vorhandene Vermögen eines Zahlungsunfähigen, das bei Eröffnung eines Konkurses existent ist.
notes Inhalte

Konkursmasse ist in Deutschland ein veralteter Begriff, der das restliche Vermögen eines zahlungsunfähigen Unternehmens bezeichnet. Mit Einführung der Insolvenzordnung am 01.01.1999 wurde die Konkursordnung abgeschafft. Seitdem wird von Insolvenzmasse und nicht mehr von Konkursmasse gesprochen.

Wozu dient die Konkursmasse?

Im Rahmen einer Insolvenz dient die Insolvenzmasse dazu, Forderungen der Gläubiger teilweise zu begleichen. Um die Konkursmasse zu ermitteln, werden zuerst die nicht anrechenbaren Vermögenswerte herausgerechnet wie beispielsweise Eigentum von Dritten oder Pfandrechte. Im nächsten Schritt werden die Verfahrenskosten von der Konkursmasse abgezogen. Die dann noch verbliebenen Vermögenswerte werden auf die Gläubiger verteilt.

Was war der Unterschied zwischen einem Konkurs und einer Insolvenz?

Gemäß einer früheren gesetzlichen Regelung gab es einen signifikanten Unterschied zwischen einer Insolvenz und einem Konkurs. Grundsätzlich war in beiden Fällen ein Unternehmen zahlungsunfähig. Während der Schuldner bei einer Insolvenz nach sechs Jahren von seinen Schulden befreit war, hatten die Schulden bei einem Konkurs weiterhin Bestand. Bei einem Konkurs besteht allerdings die Möglichkeit, bei den Gläubigern einen Antrag auf Konkursaufschub zu beantragen, um die finanzielle Lage eines Unternehmens wieder in den Griff zu bekommen.

Möglichkeit bei Privatpersonen

Ein Konkurs bezieht sich nur auf Unternehmen, nicht auf Privatpersonen - bei Privatpersonen gibt es somit keine Konkursmasse. Privatpersonen können jedoch einen Insolvenzantrag stellen. Bei Zulassung einer Privatinsolvenz ist die Person allerdings erst nach sieben Jahren (Unternehmen nach sechs Jahren) schuldenfrei. Die Höhe der Schulden spielt dabei keine Rolle.

Konkursmasse – Zusammenfassung

  • Den Begriff Konkursmasse gibt es im heutigen Sprachgebrauch nicht mehr. Er wurde 1999 durch den Begriff Insolvenzmasse abgelöst.
  • Insolvenzmasse bezeichnet das übrig gebliebene Vermögen einer zahlungsunfähigen Person oder eines Unternehmens, um die Forderungen der Gläubiger zu begleichen.
  • Ein Konkurs beinhaltete keinen Verfall der Schulden, bei einer Insolvenz ist ein Unternehmen nach sechs, eine Privatperson nach sieben Jahren schuldenfrei.

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