GmbH Stammkapital
GmbH Stammkapital verständlich & knapp definiert
Das Stammkapital einer GmbH ist der aufsummierte Geldbetrag, den nach Vereinbarung alle Gesellschafter zu leisten verpflichtet sind. Die GmbH haftet mit diesem Betrag. In Deutschland muss das Stammkapital einer GmbH mindestens 25.000 Euro betragen.- chevron_right Stammkapital: Höhe, Zusammensetzung, Einzahlung
- chevron_right Stammkapital im weiteren Verlauf
- chevron_right Sonderform: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- chevron_right GmbH-Stammkapital - Zusammenfassung:
Das GmbH-Stammkapital stellt das Eigenkapital dieser Unternehmensform dar, welches der Gesetzgeber bei der Gründung in der Mindesthöhe von 25.000 Euro vorschreibt. Die Gesellschafter müssen erstens im Gesellschaftsvertrag mindestens diese Summe als Stammkapital nennen, zweitens müssen sie diese auch tatsächlich aufbringen. Dem Stammkapital kommt eine Schutzfunktion für Gläubiger zu. Einzelunternehmer haften mit ihrem Privatvermögen. Entsprechend besteht bei einem schlechten geschäftlichen Verlauf für Gläubiger die Chance, dass sie ihre Forderungen aus dem privaten Vermögen erhalten. Bei der GmbH haften die Gesellschafter dagegen nicht persönlich. Viele investieren nur, wenn sie ihr Privatvermögen nicht gefährden. Aus diesem Grund erlaubt der Gesetzgeber diese besondere Rechtsform, zugleich gewährleistet er mit dem geforderten Stammkapital den Gläubigerschutz.
Stammkapital: Höhe, Zusammensetzung, Einzahlung
Die Wahl der optimalen Höhe des Stammkapitals hängt vor allem vom jeweiligen Finanzbedarf und der Finanzplanung der GmbH ab. Die Unternehmen dürfen es für Betriebszwecke einsetzen, zum Beispiel für die Anschaffung von Maschinen. Wollen Gesellschafter diese Investitionen in einem größeren Umfang mit Eigenkapital finanzieren, sollten sie ein angemessen hohes Stammkapital festlegen. Zu beachten ist auch, dass Stammkapital Banken als Kreditsicherheit dient. Ein hohes Stammkapital steigert die Chance auf eine Fremdfinanzierung. Bezüglich der Anzahl an Gesellschaftern existieren keine Vorschriften.
Auch einzelne Personen können eine GmbH gründen. Bei mehreren Gesellschaftern müssen die Anteile nicht identisch sein, jeder Gesellschafter muss jedoch mindestens 100 Euro zeichnen. Das Stimmengewicht richtet sich nach der Höhe der Stammeinlagen. Die Gesellschafter müssen ihre Stammeinlagen nicht sofort einbringen. Für die Eintragung in das Handelsregister reicht es, dass die Gesamteinzahlung mindestens 50 % des Stammkapitals beträgt und jeder Gesellschafter mindestens 25 % seiner Stammeinlage eingebracht hat. Bei den Einlagen kann es sich um Bar- oder sacheinlagen handeln.
Stammkapital im weiteren Verlauf
Die Gesellschafter können jederzeit eine Senkung oder eine Erhöhung des GmbH-Stammkapitals beschließen. Hierbei können sich auch die Anteile und die Stimmengewichte ändern, die Neuaufnahme von Gesellschaftern ist ebenfalls möglich. Eine Kapitalherabsetzung darf aber nur bis zur Mindesthöhe von 25.000 Euro reichen. Sollte sich das Stammkapital durch einen schlechten Geschäftsverlauf reduzieren, müssen die Gesellschafter bei einer Reduzierung um die Hälfte eine Gesellschafterversammlung einberufen. Ist das Stammkapital aufgebraucht, schreibt der Staat die Anmeldung einer Insolvenz vor.
Sonderform: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Seit 2008 gibt es mit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Variante, welche in der Rechtsform der GmbH gleicht. In der Mindesthöhe des Stammkapitals liegt der Unterschied, bei der UG (haftungsbeschränkt) kann das Stammkapital 1 Euro betragen. Vor allem bei Start-ups erfreut sich diese Alternative großer Beliebtheit, zahlreiche Gründer können ein Stammkapital von 25.000 Euro nicht stemmen. Im Gegenzug müssen die Unternehmen jährlich 25 % ihres Jahresüberschusses als Rücklage verwenden. Ergeben diese Rücklage sowie das Stammkapital 25.000 Euro, können sie sich per Kapitalerhöhungsbeschluss in eine GmbH umwandeln. Viele nehmen diese Möglichkeit des Umwandelns später wahr, weil sie den Jahresüberschuss als GmbH frei verwenden dürfen.
GmbH-Stammkapital - Zusammenfassung:
- mindestens 25.000 Euro von einem oder mehreren Gesellschafter
- Stimmengewicht basiert auf Höhe der einzelnen Stammeinlagen
- bei aufgebrauchtem Stammkapital Insolvenzanmeldung zwingend
- UG (haftungsbeschränkt) wie GmbH, aber Mindest-Stammkapital nur bei 1 Euro

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