GmbH & Co. KG
GmbH & Co. KG verständlich & knapp definiert
Bei einer GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft und damit um eine Personengesellschaft. Der Komplementär ist eine GmbH, das bedeutet, dass bei dieser Geschäftsform keiner persönlich und unbeschräkt haften kann.- chevron_right Die Struktur der GmbG & Co. KG
- chevron_right Beschränkte Haftung als wesentlicher Vorteil
- chevron_right Nachteile einer GmbH & Co. KG
- chevron_right Steuerliche Regelungen
- chevron_right Die GmbH & Co. KG im Überblick:
GmbH & Co. KG bedeutet ausgeschrieben Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft und stellt eine besondere Rechtsform einer Personengesellschaft dar. Es handelt sich um eine Personengesellschaft, bei der natürliche Personen aufgrund der Konstruktion nur begrenzt haften.
Die Struktur der GmbG & Co. KG
Bei einer GmbH & Co. KG übernimmt die GmbH die Rolle als persönlich haftender Gesellschafter. Zugleich beteiligen sich an einer GmbH & Co. KG Kommanditisten. In der Regel sind die Kommanditisten zugleich Gesellschafter der GmbH. Gewöhnliche Kommanditgesellschaften bestehen dagegen aus mindestens einem Komplementär und einem Kommanditisten als natürliche Personen, wobei der Komplementär mit seinem gesamten Vermögen haftet und der Kommanditist nur mit einer bestimmten Haftsumme, die meist seiner Einlage entspricht. Das wesentliche Merkmal liegt bei einer GmbH & Co. KG darin, dass mit einer GmbH eine Kapitalgesellschaft die Vollhaftung verantwortet. Die Geschäftsführung hat wie bei jeder Kommanditgesellschaft der Komplementär inne, in diesem Fall also die GmbH. Da nur natürliche Personen das Geschäft führen dürfen, muss die GmbH einen Geschäftsführer einstellen. Das kann einer der Gesellschafter sein, aber auch jemand anders.
Beschränkte Haftung als wesentlicher Vorteil
Die Rechtsform der GmbH & Co. KG findet dann Anwendung, wenn keine natürliche Person mit ihrem Vermögen haften will. Diese Konstruktion reduziert das Haftungsrisiko der Beteiligten massiv: Sie haften als Kommanditisten der GmbH & Co. KG sowie als Gesellschafter der GmbH jeweils nur mit einer überschaubaren Haftsumme beziehungsweise mit ihrer Kapitaleinlage. Um ihr Vermögen müssen sie nicht fürchten. Auch bei der Mittelbeschaffung durch Investoren kann sich diese Form als vorteilhaft erweisen. Diese können mit sich mit Einlagen an der GmbH & Co. KG beteiligen, ohne darüber hinausgehende Haftungsrisiken einzugehen.
Nachteile einer GmbH & Co. KG
Diesen Vorteilen stehen aber auch gewichtige Nachteile entgegen. Dazu gehört, dass die Finanzierung über Banken schwerfällt. Da die Gesellschafter und Kommanditisten nur in engen Grenzen haften, verfügen Kreditinstitute über kaum Sicherheiten. Bei einer Insolvenz können sie ihre Forderungen höchstens mit einem kleinen Anteil geltend machen. Ein weiterer Nachteil besteht in dem hohen Aufwand bei der Buchführung. So bedarf es Jahresabschlüsse für die GmbH & Co. KG und die Komplementär-GmbH.
Steuerliche Regelungen
Personengesellschaften wie eine GmbH & Co. KG unterliegen weder der Körperschaftssteuer- noch der Einkommenssteuerpflicht. Steuern zahlen müssen nur die Komplementär-GmbH sowie die Kommanditisten. Die GmbH führt auf Gewinnanteile Körperschaftssteuer ab, die Kommanditisten als natürliche Personen Einkommenssteuer. Direkt für die GmbH & Co. KG kann Gewerbesteuer anfallen, falls die geschäftliche Tätigkeit nach dem Einkommensrecht gewerbliche Einkünfte zeitigt.
Die GmbH & Co. KG im Überblick:
- GmbH übernimmt die Vollhaftung
- beschränkt die Haftung natürlicher Personen und damit das Risiko
- Nachteile wie hoher Aufwand und schlechte Kreditwürdigkeit
- Besteuerung der Gewinnanteile
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