Geschäftsführung
Geschäftsführung verständlich & knapp definiert
Die Geschäftsführung bezeichnet die oberste Führungsebene eines Unternehmens und ist verantworlich für die strategische Gesamtkonzeption. Je nach unternehmerischer Rechtsform unterscheidet sich die Struktur und rechtliche Verantwortlichkeit einer Geschäftsführung.- chevron_right Aufgaben der Geschäftsführung
- chevron_right Geschäftsführungsbefugnis
- chevron_right Sorgfaltspflicht, Haftung und Entlastung
- chevron_right Zusammenfassung Geschäftsführung
Der Begriff Geschäftsführung ist ein Begriff aus der Rechtslehre, mit dem das Organ oder die Leitung einer Gesellschaft bezeichnet wird. Die Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen und ist im Innern des Unternehmens mit der Leitung der Geschäfte betraut.
Aufgaben der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung ist für die erfolgreiche Leitung der Geschäfte verantwortlich, dazu zählen das operative und strategische Geschäft. Die Geschäftsführung muss neben einem reibungslosen Ablauf des Tagesgeschäfts auch die strategische Ausrichtung des Unternehmens in den folgenden Geschäftsjahren überdenken. Fragen nach der Positionierung auf den Märkten, Abwägung von Chancen und Risiken von Investitionspotenzialen, Zusammenstellung des Produktportfolios, Beschaffungsstrategien, Aufbau eines positiven Unternehmensimages sowie eine schlüssige Marketingstrategie und die Sicherung der Innovationskraft sollen den Fortbestand des Unternehmens innerhalb der nächsten Jahre vor dem Hintergrund des Gesellschaftszwecks sichern.
Geschäftsführungsbefugnis
Die Geschäftsführungsbefugnis ist abhängig von der Gesellschaftsform, die das Unternehmen besitzt. Bei einer Aktiengesellschaft obliegt dem Vorstand die Geschäftsführungsbefugnis, er wird vom Aufsichtsrat kontrolliert. Bei einer GmbH sind die Geschäftsführer für die Leitung des Unternehmens verantwortlich. Die Geschäftsführer der GmbH unterliegen einer Weisungsbefugnis der Gesellschafter, was sie von Vorständen einer Aktiengesellschaft unterscheidet. Geschäftsführer werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum einberufen, sie erhalten einen Anstellungsvertrag und ein Geschäftsführergehalt. Sie vertreten die Gesellschaft durch ihr rechtsgeschäftliches Handeln (Stellvertretungsrecht).
Sorgfaltspflicht, Haftung und Entlastung
Geschäftsführer haben die Sorgfaltspflicht zu beachten und müssen den Angelegenheiten, die die Gesellschaft betreffen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes entgegentreten. Sie müssen gewährleisten, dass sich die Gesellschaft rechtmäßig verhält und ihren Pflichten nachkommt (Beispiel: Erstellung eines Jahresabschlusses). Sollten die Geschäftsführer einer GmbH ihren Pflichten nicht nachkommen, haften sie solidarisch für den entstandenen Schaden. Auf der jährlichen Gesellschafterversammlung (AG: Hauptversammlung) werden die Geschäftsführer bzw. Vorstände entlastet.
Zusammenfassung Geschäftsführung
- der Begriff Geschäftsführung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, mit dem die Funktion der Leitung oder das Organ einer Gesellschaft bezeichnet wird
- die Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen und ist auch für die erfolgreiche Leitung der geschäfte im Innern verantwortlich
- die Geschäftsführung einer Aktiengesellschaft ist der Vorstand mit dem Vorstandsvorsitzenden, die Geschäftsführung einer GmbH sind die Geschäftsführer
- Geschäftsführer haben einen Sorgfaltspflicht gegenüber der Gesellschaft
- wird die Sorgfaltspflicht verletzt, müssen die Geschäftsführer unter Umständen haften
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