Hauptversammlung
Hauptversammlung verständlich & knapp definiert
Die Hauptversammlung ist ein Organ der Aktiengesellschaft. Sie ist ein Zusammentreffen aller Aktionäre, bei welchem die Investoren über die Lage des Unternehmens informiert werden und bei welchem grundsätzliche Entscheidungen für das Unternehmen gefällt werden.- chevron_right Ordentliche und außerordentliche HV
- chevron_right Themen der ordentlichen Hauptversammlung
- chevron_right Teilnehmer einer HV
- chevron_right Hauptversammlung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Die Hauptversammlung (kurz HV) ist neben dem Aufsichtsrat und Vorstand eines der drei Organe von Aktiengesellschaften (kurz AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA). Bei der Hauptversammlung kommen alle Aktionäre zum Zwecke des Informationsaustausches und der Abstimmung über unternehmensbezogene Vorgänge zusammen.
Ordentliche und außerordentliche HV
Die Einberufung zur HV wird vom Vorstand durchgeführt und muss sowohl das Datum und den Ort als auch die Tagesordnung der HV beinhalten. Unternehmen haben mindestens einmal jährlich zur sogenannten ordentlichen Hauptversammlung zusammen zu rufen.
Die ordentliche HV stellt einen Regeltermin dar, der für die Lenkung des Unternehmens durch die Anteilseigner von großer Bedeutung ist. Zu einer sog. außerordentlichen Hauptversammlung wird bei besonderen Anlässen gerufen. Dabei kann es sich um eine bevorstehende Übernahme eines anderen Unternehmens, die Fusion mit einem anderen Unternehmen, die Entlassung des Aufsichtsrates oder entscheidende Kapitalmaßnahmen handeln.
Themen der ordentlichen Hauptversammlung
Da die ordentliche HV jährlich stattfindet, stellt sie den Regelfall dar und umfasst wichtige, inhaltliche Punkte auf der Agenda. Bestandteile der HV sind:
- Die Wahl des Aufsichtsrates
- Die Verwendung von Gewinnen
- Die Billigung der Geschäftstätigkeiten von Vorstand und Aufsichtsrat
- Die Bestellung der Abschlussprüfer
- Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und -herabsetzung (z.B. Eine ordentliche Kapitalerhöhung)
- Gegebenenfalls Satzungsänderungen
Bei Abstimmungen auf einer HV reicht zur Beschlussfindung in der Regel. eine einfache Mehrheit. Themen mit großer Tragweite für das Unternehmen, wie die Auflösung einer AG, werden gemäß einzelnen Gesetzen geregelt und erfordern meist eine Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen.
Teilnehmer einer HV
Zu einer HV werden alle alle Aktionäre eingeladen. Allerdings haben lediglich stimmberechtigte Aktionäre die Möglichkeit, an Abstimmungen zu partizipieren. Das bedeutet, dass stimmrechtslose Aktionäre, beispielsweise Anteilseigner mit Partizipationsscheinen oder Vorzugsaktien (die Unternehmensanteile ohne Stimmrecht verbriefen) kein Recht auf die Teilnahme bei Abstimmungen auf einer HV haben. Des Weiteren sind Mitglieder der anderen zwei Organe, des Aufsichtsrates und des Vorstandes, berechtigt, an der HV teilzunehmen.
Hauptversammlung – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Eines der drei Organe einer AG oder KGaA
- Zusammenkunft aller Aktionäre zum Informationsaustausch und zur Abstimmung über unternehmensbezogene Aktivitäten
- Ordentliche HV finden, gesetzlich vorgeschrieben, mindestens einmal im Jahr statt
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