Vorstand
Vorstand verständlich & knapp definiert
Der Begriff Vorstand bezeichnet die Geschäftsführung einer Aktiengesellschaft. Er hat die Aufgabe, das Unternehmen sowohl nach Außen als auch nach Innen zu vertreten.Der Vorstand ist Organ von Aktiengesellschaften und mit der Geschäftsführung beauftragt. Dabei wird er seitens des Aufsichtsrates überwacht und beraten, ist zugleich auch demgegenüber Rechenschaft schuldig. Zugang zum Amt des Vorstands haben nur volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige Personen – die Bestellung eines Mitgliedes ist auf 5 Jahre begrenzt, eine Verlängerung der Amtszeit zulässig.
Die Aufgaben des Vorstandes umfassen im Wesentlichen die Vertretung der Gesellschaft nach Außen und im Innenverhältnis. Bei einer Zusammensetzung aus mehreren Mitgliedern betreibt der Vorstand die Geschäftsführung gemeinschaftlich, wobei hier keine gegenseitige Weisungsbefugnis mit verbunden ist. An Weisungen seitens des Aufsichtsrates oder aber der Aktionäre haben sie nicht Folge zu leisten, sehr wohl aber besteht die gesetzliche Pflicht, unverzüglich über maßgebliche die Gesellschaft betreffende Umstände sowie Risiken zu informieren und zu berichten.
Verletzt ein Vorstand die üblichen Geschäftssitten, oder schädigt er gar die Gesellschaft, so kann der AR die Bestellung widerrufen. Bei vorsätzlicher Pflichtverletzung ist der Vorstand zudem gegenüber der Gesellschaft zum Ersatz der daraus resultierenden Schäden verpflichtet.
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