Gesellschaftsformen


Kurz & einfach erklärt:

Gesellschaftsformen verständlich & knapp definiert

Gesellschaftsformen sind Rechtsformen, die den rechtlichen Rahmen für eine Unternehmensgründung festlegen. Hier werden zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden.
notes Inhalte

Gesellschaftsformen sind die nach deutschem Recht zulässigen Rechtsformen für Personenzusammenschlüsse, die sich zum gemeinsamen Betrieb von Handelsgeschäften oder zur Erreichung anderer Zwecke verbunden haben.

Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Gesellschaftsform ist je nach Unternehmensziel frei wählbar.

Gesellschaftsformen werden prinzipiell in folgende Gruppen unterteilt:

1. Personengesellschaften

2. Körperschaften/ Kapitalgesellschaften

3. Sonderformen von Gesellschaften/ Unternehmen

  • Stiftung

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