Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit verständlich & knapp definiert
Die Geschäftsfähigkeit ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und gibt die Befähigung einer Person an, wirtschaftliche Geschäfte abzuschließen und zu erfüllen. In Abhängigkeit von der Art der Geschäftsfähigkeit unterscheidet man nicht geschäftsfähig, beschränkt und voll geschäftsfähig.- chevron_right Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
- chevron_right Geschäftsfähigkeit in Deutschland
- chevron_right Geschäftsfähigkeit bei geistiger Beeinträchtigung
- chevron_right Geschäftsfähigkeit – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. In Deutschland wird die Geschäftsfähigkeit aufgrund des Alters und des geistigen Zustandes von Personen in „unbeschränkt“, „beschränkt“ und „geschäftsunfähig“ unterteilt.
Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
In der Regel wird die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit mit der Volljährigkeit erreicht. Personen sind dann dazu befugt, uneingeschränkt Willenserklärungen abzugeben und anzunehmen. Vornehmlich dienen Willenserklärungen dazu, einen Vertrag im Rahmen eines Kaufgeschäfts, eines Arbeitsverhältnisses oder von Mieten abzuschließen.
Geschäftsfähigkeit in Deutschland
Der deutsche Gesetzgeber sieht vor, dass auch Personen unter 18 Jahren Verträge schließen dürfen und somit teilweise geschäftsfähig sind. Bestimmte Vertragsarten sind davon allerdings ausgeschlossen. So können Jugendliche etwa einfache Kaufgeschäfte beim Bäcker abschließen, nicht aber einen Kredit aufnehmen.
Folgende gesetzliche Regelungen zur Geschäftsfähigkeit gelten hierzulande:
- Kinder vor dem 7. Lebensjahr sind geschäftsunfähig und können keinerlei Verträge abschließen.
- Ab dem 7. Lebensjahr sind Kinder und Jugendliche beschränkt geschäftsfähig. Die Willenserklärungen können in der Regel aber vom gesetzlichen Vormund widerrufen werden. Einzige Ausnahme: Sogenannte vorteilhafte Rechtsgeschäfte wie Schenkungen können vom Jugendlichen immer rechtswirksam angenommen werden, weil diese keine Gegenleistung erfordern.
- Bis zum 18. Lebensjahr bleibt die beschränkte Geschäftsfähigkeit bestehen, wobei es weitere Unterteilungen gibt. Mit Vollendung des 15. Lebensjahres sind Jugendliche beispielsweise im Rahmen des Sozialrechts handlungsfähig.
Geschäftsfähigkeit bei geistiger Beeinträchtigung
Auch Volljährige können als geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig gelten, wenn sie an einer psychischen Beeinträchtigung leiden. Dazu zählen etwa die Demenz, eine geistige Behinderung, Depressionen oder Alkoholabhängigkeit. Zwar sind diese Beeinträchtigungen nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich, es ist aber Aufgabe des Geschäftsgegners, diese zu erkennen. Der Schutz des Beeinträchtigten hat dem deutschen Gesetzgeber zu Folge immer Vorrang.
Abgeschlossene Rechtsgeschäfte von geschäftsunfähigen Personen sind immer unwirksam. Ausnahmen bestehen teilweise bei alltäglichen Geschäften wie etwa dem Einkauf im Supermarkt, die auch von gehandicapten Personen durchgeführt werden können. Wer selbst nicht geschäftsfähig ist, für den wird automatisch ein gesetzlicher Vormund als Vertreter eingesetzt. In der Regel handelt es sich dabei um die Eltern oder Behörden (Jugendamt, Sozialamt), wobei die jeweiligen Personen selbst voll geschäftsfähig sein müssen.
Geschäftsfähigkeit – Definition & Erklärung – Zusammenfassung
- Wer geschäftsfähig ist, kann bindende Willenserklärungen abgeben und annehmen
- Die Geschäftsfähigkeit kann unbeschränkt, beschränkt oder nicht vorhanden sein
- Der Grad der Geschäftsfähigkeit bemisst sich primär am Alter und sekundär am geistigen Zustand der jeweiligen Person
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