Steuerfreigrenze


Kurz & einfach erklärt:

Steuerfreigrenze verständlich & knapp definiert

Bei einer Steuerfreigrenze verzichtet der Staat auf Steuern, sofern der jeweilige Betrag nicht höher als die Höchstsumme ist. Bei höheren Beträgen müssen Steuerzahler alles versteuern.
notes Inhalte

Die Steuerfreigrenze ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht und bedeutet, dass der Staat bis zu einer bestimmten Höchstsumme keine Steuern verlangt. Diese Freigrenzen unterscheiden sich in einem wichtigen Punkt von Freibeträgen: Übertrifft eine Summe die Freigrenze, müssen Steuerpflichtige für den Gesamtbetrag Steuern bezahlen. Bei einem Freibetrag ist die jeweilige Summe dagegen ausgenommen, nur auf die übersteigenden Beträge fallen Steuern an.

Beispiele für Freigrenzen

Das bekannteste Beispiel für eine Steuerfreigrenze ist die Handhabung von Sachbezügen im Lohnsteuerrecht. Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber pro Monat bis zu 44 Euro an Sachbezügen erhalten, ohne dafür Lohnsteuer entrichten zu müssen. Zu den Sachbezügen zählen Job-Tickets und Gutscheine. Bei der Grunderwerbsteuer existiert ebenfalls eine Freigrenze, diese beträgt 2.500 Euro. Zudem gibt es bei privaten Veräußerungsgeschäften eine Freigrenze in Höhe von 599,99 Euro.

Zweck von Freigrenzen im Vergleich zu Freibeträgen

Für Steuerzahler stellen Steuerfreigrenzen vielfach ein Ärgernis dar: Bereits ein geringes Überschreiten führt zu einer erheblichen Steuerzahlung. Aus der Sicht des Staates ergibt eine Freigrenze Sinn: Er stellt bestimmte Beträge von der Steuerpflicht frei, ohne erhebliche Mindereinnahmen tragen zu müssen. Bei der Grunderwerbsteuer will er zum Beispiel bewusst überschaubare Werte von der Steuer befreien. Das konzentriert sich auf wenige Fälle. Würde er einen Freibetrag für alle festlegen, müsste er hohe Steuerausfälle verkraften. Es würden sämtliche Steuerzahler in Form geringerer Steuerzahlungen profitieren.

Optimierungsbedarf bei Steuerpflichtigen

Steuerfreigrenzen gehen mit der Herausforderung einher, die Steuerfreigrenze nicht zu übertreffen. Insbesondere bei der Freigrenze für Sachbezüge achten Arbeitgeber deshalb darauf, die Obergrenze von 44 Euro ohne Überschreitung maximal auszunutzen. Bei anderen Steuerarten wie der Grunderwerbsteuer ist das nicht oder nur begrenzt möglich. Wer beispielsweise ein bestimmtes Grundstück erwerben will, kann nichts an der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ändern.

Steuerfreigrenze in Stichpunkten:

  • Steuerfreiheit bis Obergrenze
  • bei einer höheren Summe ist der gesamte Betrag zu versteuern
  • Gegenteil: Freibetrag
  • Beispiele: Sachbezüge, Grunderwerbsteuer, private Veräußerungsgeschäfte

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