Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer verständlich & knapp definiert
Eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstückes oder Teilgrundstückes erhoben wird. Die Regelsätze können durch die Bundesländer individuell gestaltet werden.- chevron_right Voraussetzungen
- chevron_right Fälligkeit
- chevron_right Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer
- chevron_right Steuerschuldner
- chevron_right Grunderwerbsteuer - die wichtigsten Punkte
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstückes oder eines Grundstückanteils an. Diese Ländersteuer beruht auf dem Grunderwerbsteuergesetz, der Prozentsatz variiert je nach Bundesland und beträgt zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent. Bei einem Erwerb des Grundstückes, welches der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer unterliegt, entfällt die Grunderwerbsteuer.
Voraussetzungen
Die Grunderwerbsteuer kommt zur Berechnung, wenn es sich um eine inländische Immobilie oder um einen Rechtsträgerwechsel handelt. Fällig wird sie, sobald ein Notarvertrag über den Kauf oder die Zahlung des Kaufpreises vorliegt, ist aber unabhängig vom Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung.
Auch die Übertragung von Anteilen an Kapital- und Personengesellschaften, welche im Besitz von Grundbesitz sind, unterliegen der Grunderwerbsteuer.
Fälligkeit
Die Fälligkeit der Grunderwerbsteuer entsteht durch die Annahme eines Erwerbs und wird der jeweiligen person per Steuerbescheid mitgeteilt. Sie wird Monat nach der Bekanntgabe fällig. Die Stundung der Grunderwerbsteuer ist nicht möglich, da es sich um eine Verkehrssteuer handelt, die Finanzbehörden können in Einzelfällen längere Zahlungsfristen gewähren.
Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer
Beträgt die Gegenleistung weniger als 2.500,-- Euro fällt keine Gunderwerbsteuer an. Ebenfalls befreit sind Grundstücksschenkungen im Sinne des Wohnrechts für den Schenkenden. Frei von der Grunderwerbsteuer ist auch der Erwerb eines Grundstücks, das zu einem Nachlass gehört. Die Steuer fällt ebenfalls nicht an, wenn der Lebenspartner, früherer oder derzeitiger Ehegatte des Veräußeres, Verwandte in direkter Line das Grundstück erwerben.
Steuerschuldner
Beim Hauskauf sind grundsätzlich beide Vertragspartner zur Zahlung verpflichtet. Die Zahlungspflicht wird im Kaufvertrag beim Notar meistens auf den Käufer übertragen. Kommt dieser mit seiner Steuerzahlung in Verzug, wendet sich die Finanzbehörde an den Verkäufer, unabhängig davon, was im Vertrag steht. Ist die Steuerschuld vollständig bezahlt, erhält der Käufer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Diese benötigt er, um seine erworbene Immobilie im Grundbuch eintragen zu lassen und wird damit zum rechtmäßigen Eigentümer des Grundstücks.
Grunderwerbsteuer - die wichtigsten Punkte
- fällig beim Erwerb von Immobilien
- Entfall unter bestimmten Voraussetzungen
- Fristgerechte Zahlung erforderlich
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