Abgeltungssteuer
Abgeltungssteuer verständlich & knapp definiert
In Deutschland ist die Kapitalertragsteuer als Abgeltungssteuer ausgestaltet, weshalb die beiden Begriffe auch synonym verwendet werden. Zu zahlen ist die Steuer immer dann, wenn Kapitalerträge erwirtschaftet worden sind, wobei die komplette Steuerlast dann entsprechend abgegolten ist.- chevron_right Abgeltungssteuer in Deutschland
- chevron_right Abgeltungssteuer und Einkommenssteuererklärung
- chevron_right Vorteile
- chevron_right Kritik an der Abgeltungssteuer
- chevron_right Abgeltungssteuer im europäischen Vergleich
- chevron_right Abgeltungssteuer - Zusammenfassung

Bei einer Abgeltungssteuer zieht der Staat die Steuer direkt an der Quelle ein, nicht beim Steuerpflichtigen. Diese Steuerart findet sich vornehmlich bei Kapitalerträgen, der deutsche Staat erhebt die Kapitalertragssteuer seit 2009 als Abgeltungssteuer. Die Banken führen die fällige Steuer direkt an die Finanzverwaltung ab. Abgegolten bedeutet, dass damit die Zahlungspflicht erledigt ist. Anleger selbst müssen keine weiteren Schritte unternehmen.
Abgeltungssteuer in Deutschland
In Deutschland fällt die Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne an. Sie beträgt 25 %. Der Solidaritätszuschlag kommt hinzu. Kirchenmitglieder zahlen je nach Bundesland weitere 8 oder 9 % Kirchensteuer, diese prozentuale Angabe bezieht sich auf die Abgeltungssteuer. Bei einer Abgeltungssteuer von 100 Euro berechnet der Staat 8 beziehungsweise 9 Euro Kirchensteuer. Der komplette Steuersatz liegt zwischen 27,8186 und 27,9951 %. Jedem Privatanleger steht aber der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro jährlich zu. Bis zu dieser Höhe kann er Freistellungsaufträge bei Banken stellen, die anschließend erst oberhalb der Grenze die Abgeltungssteuer einziehen.
Abgeltungssteuer und Einkommenssteuererklärung
Anleger müssen dank der Abgeltungssteuer ihre Kapitalerträge nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angeben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese dennoch aufzunehmen. In zwei Fällen erhalten Steuerzahler Geld zurück:
- Sie haben vergessen, bei ihrer Bank einen Freistellungsauftrag zu stellen. Die Bank hat die Steuer abgeführt, obwohl die Kunden den Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft haben. Mit der Steuererklärung können sie ihn nachträglich geltend machen.
- Der individuelle Grenzsteuersatz ist geringer als 25 %. Das kann insbesondere bei Menschen zutreffen, die nicht oder nur in Teilzeit arbeiten. Das Finanzamt fügt die Kapitalerträge dann den anderen Einkünften hinzu und prüft, ob der Steuerzahler zu viel Abgeltungssteuer gezahlt hat. Die Differenz schreibt es gut.
Vorteile
Grundsätzlich geht die Abgeltungssteuer für den Staat sowie den Steuerzahler mit einem Vorzug einher: Sie reduziert den bürokratischen Aufwand. Der Steuerzahler muss die Kapitaleinkünfte nicht in seiner Steuererklärung auflisten und nachweisen, die Finanzbehörde hat dadurch weniger Arbeit. Der Staat sichert sich einen weiteren Vorteil, er nimmt die Steuer mit hoher Wahrscheinlichkeit ein. Steuerzahler könnten bei einem anderen Verfahren Einnahmen verschweigen, durch den automatischen Einbehalt der Steuer droht diese Gefahr nicht.
Kritik an der Abgeltungssteuer
Allerdings hat dieses Verfahren aus der Sicht der Kritiker einen entscheidenden Nachteil: den pauschalen Steuersatz. Vor der Einführung der Abgeltungssteuer mussten Steuerzahler einen individuellen Steuersatz auf ihre Kapitalerträge zahlen. Wer insgesamt über hohe Einkünfte aus Geldanlagen sowie Beschäftigungsverhältnisse und anderen Einkunftsarten verfügte, musste einen deutlich höheren Steuersatz als bei der heutigen Abgeltungssteuer stemmen. Kritiker halten das für ungerecht. Sie pochen darauf, dass Kapitalerträge genauso wie Löhne progressiv besteuert werden. Zudem verweisen sie auf die wachsende Ungleichheit bei der Vermögensverteilung, die durch einen niedrigen, pauschalen Steuersatz beschleunigt werde.
Abgeltungssteuer im europäischen Vergleich
Die meisten Mitgliedstaaten der EU besteuern Kapitalerträge mittels Abgeltungssteuer. Die konkrete Form differiert, das gilt nicht nur für die Höhe der Steuer. Während Deutschland alle Kapitalerträge identisch behandelt, haben andere Staaten unterschiedliche Regeln etabliert:
- Teilweise unterscheiden sich die Steuersätze, zum Beispiel zwischen Zinsen und Kursgewinnen.
- In manchen Staaten müssen Wertpapierbesitzer auf Kursgewinne keine Steuern zahlen, sofern sie die Wertpapiere mindestens einen bestimmten Zeitraum lang besitzen.
- Bei Kursgewinnen existieren auch gestaffelte Steuern: Umso länger Anleger ein Wertpapier in seinem Depot behält, desto geringere Steuern verlangt der Staat.
Abgeltungssteuer - Zusammenfassung
- Einbehalt der Steuer an der Quelle
- verbreitet bei Steuern auf Kapitalerträge
- in Deutschland Abgeltungssteuer seit 2009
- Anleger müssen Kapitalerträge nicht dem Finanzamt melden
- Möglichkeit, zu viel gezahlte Abgeltungssteuer mittels Einkommenssteuererklärung zurückzuholen
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