Zahllast


Kurz & einfach erklärt:

Zahllast verständlich & knapp definiert

Unternehmen müssen erhaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Allerdings darf dabei die bezahlte Vorsteuer verrechnet werden. Die Differenz der beiden Posten wird – sofern sie positiv ist – Zahllast genannt.
notes Inhalte

Hat ein Unternehmen Umsatzsteuern im Rahmen einer Vorsteuer abgeführt und übersteigt die spätere tatsächlich angefallene Umsatzsteuer den hierbei entrichteten Betrag, so ist die sich ergebende Differenz die Zahllast. Die Zahllast ist dann von dem unternehmen an die Finanzbehörde zu zahlen.

Die Zahllast durch Umsatzsteuer und Vorsteuer
Darstellung der Zahllast

Zahllast und Vorsteuerabzug

In Deutschland unterliegen fast alle Unternehmen der Umsatzsteuer. Sie ist entweder monatlich, quartalsweise oder jährlich zu entrichten, Angaben hierüber sind im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einzureichen. Wie hoch die tatsächlich an das Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuer ausfällt, das hängt von zwei Faktoren ab:

  • Erhaltene Umsatzsteuer: Stellen Unternehmen Rechnungen aus, so weisen sie hierauf 19 Prozent für die Umsatzsteuer aus. Dieses Geld erhalten die Betriebe zunächst von ihren Kunden, müssen es dann aber an das Finanzamt abführen.
  • Bezahlte Vorsteuer: Während einer Periode zahlen Unternehmen aber auch selbst Umsatzsteuer, etwa wenn sie Vorprodukte bei anderen Konzernen erwerben. Dieser Betrag kann entsprechend mit der erhaltenen Umsatzsteuer verrechnet werden.


Ist die erhaltene Umsatzsteuer größer als die bezahlte Vorsteuer, so ist von einer Zahllast zu sprechen. Schließlich muss dann ein Geldbetrag an das Finanzamt abgeführt werden.

Beispiel zur Zahllast

Ein Unternehmen, das Schlafzimmer herstellt, verkauft im Januar Möbel im Wert von 1 Million Euro (netto) an seine Kunden. Entsprechend zahlen diese auf den Nettowert von 1 Million Euro noch 19 Prozent Umsatzsteuer, was in diesem Fall 190.000 Euro ausmacht. Diesen Betrag erhält der Möbelproduzent zunächst, muss ihn aber Mitte Februar an das Finanzamt abführen.

Allerdings hat das Unternehmen im Januar auch selbst Umsatzsteuer an andere Unternehmen bezahlt. Konkret wurde Holz im Wert von 500.000 Euro erworben, worauf die Steuer von insgesamt 95.000 Euro bezahlt wurde. Beide Beträge – also erhaltene Umsatzsteuer und bezahlte Vorsteuer – lassen sich jetzt verrechnen. Es ergibt sich eine Zahllast von 190.000 Euro – 95.000 Euro = 95.000 Euro.

Zahllast – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • Die Zahllast ist die Differenz aus bezahlter Vorsteuer und erhaltener Umsatzsteuer
  • Per Definition ist dabei die erhaltene Umsatzsteuer größer
  • Entsprechend ist die Zahllast an das Finanzamt abzuführen

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