Grundsteuer
Grundsteuer verständlich & knapp definiert
In Deutschland ist die Grundsteuer die Besteuerung privaten Eigentums an Boden und darauf stehender Gebäude. Durch den Grundsteuerhebesatz können Kommunen in Deutschland unterschiedlich hohe Grundsteuerbeträge erheben.Das Grundsteuergesetz ist die rechtliche Grundlage der Grundsteuer. Sie wird für den Besitz von Grundstücken bzw. Gebäuden erhoben und fließt den jeweiligen Gemeinden zu. Die Berechnungsbasis dieser Steuer bildet der sogenannte Einheitswert des Objektes, aus dem sich für jede Gemeinde ein festgelegter Hebesatz ergibt. Dieser hat letztlich maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer.
In einigen Situationen wird die Grundstücksteuer auf Antrag des Steuerpflichtigen erlassen. Das gilt vor allem für Eigentümer denkmalgeschützter Objekte. Können die Steuerpflichtigen nachweisen, dass die für Grundstück und Gebäude anfallenden Kosten höher sind als die daraus resultierenden Erträge, dann besteht ein Rechtsanspruch auf den Erlass der Grundsteuer. Ein entsprechender Antrag muss bis zum 31.03. des betreffenden Folgejahres gestellt werden.
In einigen Regionen Deutschlands besteht die Pflicht zur zusätzlichen Zahlung von Kirchensteuer, sofern der Steuerpflichtige kirchlich ist. Der zu zahlende Kirchensteuersatz liegt im Regelfall bei 10% des ermittelten Grundsteuerbetrages.
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