Notare


Kurz & einfach erklärt:

Notare verständlich & knapp definiert

Der Notar wird staatlich ernannt und unterliegt einer Rechtsaufsicht. Die Hauptaufgabe von Notaren besteht darin, rechtsgültige Beglaubigungen durchzuführen.
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Beim Notar handelt es sich um einen Dienstleister mit einem sehr umfangreichen Wissen auf vielen Rechtsgebieten. Der Notar führt rechtsgültige Beglaubigungen durch und ist eine bei vielen Geschäften mit großen Transaktionswerten oder wirtschaftlichen Folgen (wie beispielsweise dem Immobilienkauf) eine vorgeschriebene Instanz für die Rechtsgültigkeit der Verträge.

Dennoch ist er kein Staatsbeamter. Stattdessen handelt er auf eigenen Namen und eigene Rechnung bzw. den seiner Kanzlei. Die Zuverlässigkeit der Amtsausübung wird dadurch garantiert, dass der Notar von einer Anstalt des öffentlichen Rechts (beispielsweise der Notarkammer) ernannt wird. Er ist also eine Art "privatisierter" Urkundsbeamter.

Notare: Voraussetzungen und Leistungen

Wer Notar werden will, muss eine Ausbildung zum Volljuristen und Berufserfahrung vorweisen können. Zudem muss die zuständige Stelle den Bewerber als persönlich geeignet betrachten, er darf unter anderem nicht aufgrund einer Straftat verurteilt sein. Im Gegensatz zum Beruf des Rechtsanwalts ist der Zugang zum Notarberuf beschränkt, die Anzahl an bestellten Notaren orientiert sich am regionalen Bedarf. Interessierte müssen sich auf eine freie Stelle bewerben, der Bewerber mit der besten Qualifikation erhält diese. Notare müssen über ein breites juristisches Wissen verfügen, weil sie sich in ihrem Arbeitsalltag mit unterschiedlichen Rechtsgebieten befassen. Zu den Leistungen gehören insbesondere Beurkundungen und Tatsachenfeststellungen in diesen Feldern:

  • Gesellschaftsrecht: Gründung von GmbHs und Aktiengesellschaften, Eintragung in das Handelsregister, Änderungen der Satzung
  • Grundstücksrecht: Grundstückskaufverträge
  • Erbrecht: Testamente, Erbverträge
  • Familienrecht: Eheverträge, Unterhaltsverpflichtungen


Die Leistungen eines Notars gehen über formale Akte wie die Beurkundung und die Beglaubigung hinaus. Er muss auch zu den jeweiligen Sachverhalten aufklären und belehren. Darüber hinaus formuliert er bei Bedarf Verträge und andere Dokumente, das können Bürger und Unternehmer aber auch selbst erledigen beziehungsweise damit einen Rechtsanwalt beauftragen. Der Notar leitet zudem Unterlagen weiter, beispielsweise den Antrag auf Eintragung in das Handelsregister an das zuständige Registergericht.

Hauptamtliche Notare und Anwaltsnotare

Der Notarberuf zeichnet sich durch eine lange Geschichte aus, in der er sich in Deutschland ausdifferenziert an. In Bundesländern und Regionen wie Bayern, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens arbeiten hauptamtliche Notare, die keiner Nebentätigkeit nachgehen dürfen. Im ersten Schritt bewerben sie sich auf eine Stelle für einen Notarassessor, die als Ausbildungsplatz fungiert. Nach durchschnittlich drei Jahren dürfen sich Notarassessoren auf eine Notarstelle im jeweiligen Kammerbezirk bewerben. Anwaltsnotare in Ländern wie Hessen und Niedersachsen üben dagegen mit dem Beruf des Notars und des Rechtsanwalts zwei Tätigkeiten aus. Der Vorteil liegt in der größeren Flexibilität. Verdienen sie als Notar zu wenig Geld, können sie sich stärker auf ihre anwaltliche Tätigkeit konzentrieren.

Die Kosten

Notaren ist es im Gegensatz zu Rechtsanwälten verboten, Honorare frei auszuhandeln. Das könnte ansonsten die Unabhängigkeit gefährden. Stattdessen müssen sich Notare bei der Kostenberechnung an das Gerichts- und Notarkostengesetz halten. Der Geschäftswert jedes einzelnen Vorgangs bestimmt die Kosten, nicht der notarielle Aufwand. Bei der Gründung einer GmbH kommt es zum Beispiel darauf an, wie hoch das Stammkapital ist.

Welche Aufgaben / Tätigkeiten hat ein Notar?

In der breiten Öffentlichkeit ist der Leistungsumfang des Notars viel zu wenig bekannt.

Im Wesentlichen erfüllt er die folgenden Aufgaben:

  1. Rechtsgültige Verlesung bzw. Bekanntgabe von Vertragsunterlage
    In vielen Rechtsstreitigkeiten behaupten Kläger oder Beklagte, dass sie bestimmte Willenserklärungen fälschlich abgegeben haben. Weil bestimmte Teile des Vertragstextes nicht zugegangen waren und deshalb auch ein Vertragsbestandteil nicht wirksam wäre. Der Notar verliest den entsprechenden Vertragstext und fragt die Vertragsparteien, ob sie den Text verstanden haben und einverstanden sind. Das Original des Vertrages wird mit fälschungssicheren Mitteln miteinander verbunden (Klammern, Siegel), so dass später ein unumstrittenes Beweisstück zur Verfügung steht.
  2. Feststellung der "Echtheit" der Vertragsparteien
    In Deutschland hat im Regelfall keine Privatperson und kein Privatunternehmen ein Ausweisrecht. Dies bedeutet: Kein Vertragspartner darf von Ihnen eine Ausweiskopie verlangen, da diese im privaten Bereich unzulässig oder sogar strafbewehrt ist. Von diesem Grundsatz gibt es nur sehr wenige Ausnahmen wie beispielsweise beim Jugendschutz (Alterskontrolle, aber nur Ausweis ansehen, nicht kopieren) oder auch im Bereich der Banken. Bei Geschäftstransaktionen übernimmt der öffentlich-rechtlich bestellte Notar diese Aufgabe. Er ist zum Datenschutz verpflichtet und stellt rechtsverbindlich die Anwesenheit der Vertragsparteien sicher. Bei Unternehmen prüft er zusätzlich zum vorgelegten Ausweis beispielsweise die Prokura bzw. Unterschriftsberechtigung anhand eines Handelsregisterauszugs.
  3. Feststellung ob die Beteiligten ihren freien Willen zum Ausdruck bringen
    Bei der Feststellung der Geschäftsfähigkeit der Beteiligten ist auch von Bedeutung, ob sie ihren freien Willen äußern. Deshalb achtet der Notar darauf, dass nicht offensichtlich alkoholisierte Personen oder unter Betäubungsmitteleinfluss stehende Menschen Verträge abschließen. Er fragt auch nach, ob es dem Willen aller Beteiligten entspricht, den Vertrag abzuschließen. 

Der Notar könnte deshalb auch als eine Stelle bezeichnet werden, die die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertragsabschlusses beurkunden möchte. Diese führen oftmals das Bundeslandes-Wappen auf ihrem Kanzleischild und weisen auch dadurch auf ihre öffentlich-rechtliche Bestellung hin.

Was der Notar aber nicht leisten darf, aber dennoch viele Menschen mit ihm verbinden: Er trifft keinerlei Aussagekraft über die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines Vertragsabschlusses. Wird eine Eigentumswohnung beispielsweise um 50 oder 60 Prozent über dem Marktpreis verkauft, dann muss und wird der Notar nicht darauf hinweisen. Es ist also ein Fehlschluss zu denken, es wäre "alles in Ordnung" bloß weil der Vertragsabschluss in einer Kanzlei besiegelt wird.

Zusammenfassung Aufgaben & Funktionen von einem Notar: 


  • Sie führen die Funktionen der Beglaubigung von Unterlagen als freier Unternehmer durch
  • Notare sind staatlich ernannt und unterliegen einer Rechtsaufsicht
  • Sie betrachten die Rechtsgültigkeit der abzuschließenden Verträge aber nicht die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit

 


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