Steuerfreie Umsätze
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- chevron_right Das Wichtiges zu steuerfreien Umsätzen im Überblick
Unter steuerfreien Umsätzen werden Umsätze von Unternehmen verstanden, die gemäß § 4 Umsatzsteuergesetz steuerfrei sind. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt für diese Umsätze der Vorsteuerabzug versagt.
Um den Vorsteuerabzug festzustellen, wird zwischen "Ausschlussumsätzen" und "Abzugsumsätzen" unterschieden. Handelt es sich um Ausschlussumsätze, so kann kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Bei Abzugsumsätzen ist ein Vorsteuerabzug möglich. Um steuerlich korrekte Angaben zu machen, ist es für Unternehmen wichtig, genau zwischen Ausschlussumsätzen und Abzugsumsätzen zu differenzieren.
Ausschlussumsätze
Zu den Ausschlussumsätzen zählen alle steuerfreien Umsätze, die nicht in § 15 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz aufgeführt sind. Vom Vorsteuerabzug werden weiter Umsätze ausgeschlossen, die bei der Ausführung in Deutschland (Inland) steuerfrei wären. Auch unentgeltliche Leistungen, für die ein Entgelt zu zahlen wäre, sind vom Umsatzsteuerabzug ausgeschlossen.
Abzugsumsätze
Alle Umsätze, die in § 15 Absatz 3 UstG genannt werden, sind vorsteuerabzugsberechtigt.
Hierzu zählen innergemeinschaftliche Leistungen, Ausfuhrlieferungen, Reiseleistungen nach § 25 UStG, Verkauf und Erwerb von Grundstücken, langfristige Vermietungen von Grundstücken, Leistungen bestimmter Berufsgruppen, Versicherungs- und Finanzleistungen für Gegenstände, die in ein Drittland ausgeführt werden. Oft wird Unternehmen, die umsatzsteuerfreie Leistungen ausführen, der Vorsteuerabzug verwehrt.
Das Wichtiges zu steuerfreien Umsätzen im Überblick
- Paragraph 4 Umsatzsteuergesetz definiert umsatzsteuerfreie Leistungen
- für umsatzsteuerfreie Leistungen kann kein Umsatzsteuerabzug geltend gemacht werden
- es wird zwischen Ausschlussumsätzen und Abzugsumsätzen unterschieden
- Ausschlussumsätze sind die Umsätze, die nicht unter die Regelung des §15 Absatz 3 UStG fallen
- Abzugsumsätze sind diejenigen Umsätze, die in § 15 Absatz 3 UStG ausgeführt sind
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