Steuerarten


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In Deutschland werden Steuern auf unterschiedlichste Güter, Dienstleistungen und Geschäftsvorfälle erhoben. Die Steuerarten lassen sich dabei durch unterschiedlichste Kriterien voneinander abgrenzen. So können sie beispielsweise nach dem Steuerträger, dem Steuerobjekt oder dem Profiteur voneinander abgegrenzt werden. Alle Steuerpflichtigen werden nach dem Welteinkommensprinzip besteuert.

Steuerarten nach dem Steuerträger

Grundsätzlich lassen sich alle Steuerarten in direkte und indirekte Steuern unterteilen. Direkte Steuern werden von dem Wirtschaftssubjekt an das Finanzamt abgeführt, das die Steuer auch aus wirtschaftlicher Sicht trägt. Der Besitzer eines Autos muss beispielsweise die Kfz-Steuer an das Finanzamt abführen und trägt diese auch aus ökonomischer Sicht.

Die Umsatzsteuer ist hingegen eine indirekte Steuer. Zwar wird sie von Unternehmen an das Finanzamt überwiesen, allerdings trägt der Verbraucher die eigentliche Steuerlast. Schließlich zahlt dieser beispielsweise im Supermarkt Bruttopreise, von denen die Umsatzsteuer anschließend abgezogen und ans Finanzamt transferiert wird.

Steuerarten nach dem Steuerobjekt

Steuern werden auf verschiedenste Vorfälle erhoben. Dabei ist bezüglich der Steuerobjekte zwischen insgesamt vier verschiedenen Steuerarten zu unterscheiden:


  • Realsteuern zielen direkt auf das zu besteuernde Objekt ab. Die persönlichen Verhältnisse des Steuerträgers sind dabei irrelevant. Grund- und Gewerbesteuern werden beispielsweise unabhängig vom Einkommen des Schuldners erhoben.
  • Im Gegensatz dazu stehen Personensteuern. Sie beziehen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners mit ein. So zahlen Personen mit hohem Einkommen prozentual höhere Steuern als Geringverdiener.
  • Ertragssteuern fallen aufgrund von Vermögenszuwächsen an. Erhoben werden die Steuern auf Vermögenszuwächse aller Art, das heißt sowohl auf Ertragseinkommen als auch auf Kapitalerträge.
  • Substanzsteuern müssen hingegen nicht für Vermögenszuwächse, sondern für bereits vorhandene Vermögen entrichtet werden.

Steuerarten nach Zuständigkeit

In Deutschland können nur öffentliche Institutionen Steuern erheben. Ob Bund, Länder oder Gemeinden den Steuerertrag erhalten, ist von Steuerart zu Steuerart verschieden. Sogenannte Gemeinschaftsteuern (Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer) stehen sowohl dem Land als auch dem Bund zu. Entsprechend ihrer Bezeichnung erhält der Bund aber alle Bundessteuern (Solidaritätszuschlag, Verbrauchsteuern) und die Länder alle Landessteuern (Erbschaftsteuer, Biersteuer). Gemeindesteuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer) dürfen hingegen von einzelnen Kommunen erhoben werden.

Die genaue Verwendung der Steuerarten ist hingegen nicht gesetzlich geregelt. So können Erbschaftssteuern beispielsweise zur Finanzierung der Infrastruktur genutzt werden. Festgelegt ist aber immer, welche Steuerart von welcher öffentlichen Gebietskörperschaft erhoben und verwendet werdend darf.

Steuerarten in Deutschland

Das deutsche Steuersystem gilt als eines der komplexesten der Welt. Dazu tragen auch die 37 verschiedenen (Einzel-)Steuerarten bei, die der Gesetzgeber in den vergangenen Jahrzehnten erlassen hat. Oft kritisiert wird der bürokratische Aufwand, der durch diese Vielzahl der Steuerarten entsteht. Ein Teil der Steuerlast muss so direkt wieder ausgegeben werden und steht für staatliche Investitionen nicht mehr zur Verfügung.

Das größte Steueraufkommen verursachen in Deutschland die Einkommens- und Umsatzsteuer. Zusammen machen sie rund 60 Prozent des Steueraufkommens in der Bundesrepublik auf. Auf den weitere Plätzen folgen die Energiesteuer, die Tabaksteuer und die Gewerbesteuer.
Ein deutlich geringeres Steueraufkommen verursachen weniger bekannte Steuerarten wie Jagd- und Fischereisteuer oder die Kaffeesteuer. Teils stammen die Regelungen hierzu noch aus der Kaiserzeit Ende des 19. Jahrhunderts, weshalb immer wieder Reformen der Steuerarten gefordert werden.

Zudem entstehen durch die Vielzahl der Steuerarten teils Doppelbesteuerungen. Auf Bier, Kaffee und Tabak müssen neben der herkömmlichen Umsatzsteuer zusätzlich noch die speziellen Steuerarten gezählt werden. Ökonomisch begründen lassen sich diese Dopplungen nicht, für den Staat bedeuten die Steuern aber Mehreinnahmen in Milliardenhöhe.

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