Schuldscheindarlehen
Schuldscheindarlehen verständlich & knapp definiert
Das Schuldscheindarlehen bezeichnet ein Darlehen, bei dem Schuldner und Gläubiger einen Kreditvertrag abschließen. Das Eigentum des Schuldscheines liegt bei dem Gläubiger. Neben der Anleihe und dem Bankkredit ist das Schuldscheindarlehen eine weitere Art der Fremdfinanzierung eines Unternehmens.- chevron_right Handelbarkeit von Schuldscheindarlehen
- chevron_right Bilanzierung von Schuldscheindarlehen
- chevron_right Zusammenfassung Schuldscheindarlehen
Das Schuldscheindarlehen ist ein Darlehen, das sich durch einige Besonderheiten auszeichnet. Wie bei einem normalen Darlehen auch, schließen beim Schuldscheindarlehen Schuldner und Gläubiger einen Kreditvertrag, wobei dieser gleichzeitig als Schuldschein fungiert. Dazu muss der Schuldner, welcher den Schuldschein ausgibt, nach dem Handelsgesetzbuch ein Kaufmann sein. Das Eigentum des Schuldscheins liegt beim Gläubiger.
Handelbarkeit von Schuldscheindarlehen
Da ein Schuldschein kein fungibles Wertpapier darstellt, gestaltet sich die Übertragung eines Schuldscheindarlehens in der Praxis als schwieriger, als es beispielsweise bei einer Inhaberschuldverschreibung möglich ist. Für eine rechtswirksame Übertragung muss eine Abtretung vorliegen. Ist im Kreditvertrag keine Abrede vereinbart, ist eine Abtretung auch ohne Zustimmung des Schuldners möglich, ansonsten muss der Schuldner zustimmen. Die Handelbarkeit ist damit deutlich eingeschränkt.
Bilanzierung von Schuldscheindarlehen
Der Schuldner bilanziert das Schuldscheindarlehen - je nach Ausprägung - unter dem Gliederungspunkt Sonstige Verbindlichkeiten oder Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf der Passivseite seiner Bilanz, der Gläubiger führt das Schuldscheindarlehen auf der Aktivseite der Bilanz unter dem Bilanzposten Sonstigen Ausleihungen im Anlagevermögen (unter Finanzanlagen).
Zusammenfassung Schuldscheindarlehen
- Ein Schuldscheindarlehen ist rechtlich gesehen ein Darlehen
- Schuldner und Gläubiger schließen einen Kreditvertrag ab, der gleichzeitig als Schuldschein aufgefasst wird
- Das Eigentum am Schuldschein besitzt der Gläubiger
- Die Übertragbarkeit eines Schuldscheindarlehens gestaltet sich schwieriger, da eine Abtretung vorliegen muss
- Die Bilanzierung erfolgt beim Schuldner unter Sonstige Verbindlichkeiten oder Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, beim Gläubiger unter Sonstige Ausleihungen
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