Gebietskörperschaft


Kurz & einfach erklärt:

Gebietskörperschaft verständlich & knapp definiert

Eine Gebietskörperschaft ist ein dezentrales Verwaltungsorgan. Hierbei kann es sich zum Beispiel in Deutschland um ein Bundesland, einen Regierungsbezirk oder eine Gemeinde handeln.
notes Inhalte

Bei einer Gebietskörperschaft handelt es sich um eine rechtliche Institution, die über ein bestimmtes Staatsgebiet herrscht. Sie übt im Rahmen der Verfassungsordnung die ihr zugewiesenen rechtlichen Kompetenzen aus. Den Vorgaben der demokratisch legitimierten Organe müssen sich alle Bürger und Unternehmen mit Wohnsitz beziehungsweise Rechtssitz in diesem Gebiet unterordnen. Zu den Gebietskörperschaften in Deutschland zählen der Bund, die Länder, Landkreise und Gemeinden. In Teilen Deutschlands gibt es zudem Bezirke und kommunale Verbände. In der Praxis wird dieser Begriff meist im Zusammenhang mit der kommunalen Selbstverwaltung verwandt.

Weitreichende Rechte der kommunalen Gebietskörperschaften in Deutschland


Gebietskörperschaften existieren in fast allen Ländern. Bei einem Vergleich kommt es darauf an, welche Rechte sie besitzen und über welche Finanzmittel sie verfügen. Frankreich ist zum Beispiel ein stark zentralisierter Staat mit schwacher kommunaler Selbstverwaltung. Deutschland zeichnet sich dagegen durch Landkreise und Gemeinden mit vielfältigen Kompetenzen aus. So können die Gemeinden eigenständig die Höhe der Gewerbesteuer sowie der Grundsteuer bestimmen. Für Unternehmen stellen das wichtige Kriterien bei der Standortwahl dar. Die Kommunen finanzieren zudem einen Teil des Schulwesens und des Öffentlichen Personennahverkehrs, betreiben Kindertagesstätten und sorgen für kulturelle Angebote. Diese weichen Faktoren entscheiden ebenfalls über die Qualität eines Standorts, insbesondere bezüglich der Gewinnung und Bindung von Fachkräften.

Finanzstärke der Kommunen


Die Gemeinden nehmen nicht nur Geld durch Gemeindesteuern ein, sie partizipieren anteilig auch an Bundessteuern. Sie erhalten einen prozentualen Anteil an der Umsatzsteuer sowie an der Einkommenssteuer, wobei sich die Beteiligung bei der Einkommenssteuer nach dem Wohnsitz des Steuerpflichtigen richtet. Auch mit Gebühren und Beiträgen verdienen Kommunen Geld, den Finanzzuweisungen des Bundeslands kommt ebenfalls eine große Bedeutung zu. Die Landkreise finanzieren sich vornehmlich durch Landesmittel und die Kreisumlage, die sie von den Gemeinden verlangen. Trotz der gleichen Einnahmequellen unterscheidet sich die Finanzlage der Gebietskörperschaften beträchtlich. Haben zum Beispiel viele größere Unternehmen ihren Firmensitz in einer Gemeinde, verbucht sie bei der Gewerbesteuer hohe Einnahmen. Andere Kommunen verzeichnen nur geringe Summen. Bei der Standortwahl begutachten viele Unternehmen die jeweilige Finanzsituation: An ihr lässt sich ablesen, wie viel Geld Kommunen künftig in die Infrastruktur investieren können.

Politische Organisation der Gebietskörperschaften


Die kommunalen Gebietskörperschaften sind demokratisch legitimiert. Die genaue Form hängt von der Größe sowie von den jeweiligen Landesverfassung ab. So wählen die Bürger kleinerer Städte Bürgermeister, die Bürger größerer Städte Oberbürgermeister. Zudem entscheiden sie über die Zusammensetzung von Gemeinde- und Stadträten. Sonderfälle bilden die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, in denen die Wähler das Stadtoberhaupt nicht direkt bestimmen. Die Wahl obliegt den Parlamenten. In Landkreisen agieren Kreistage und Landräte als politische Vertreter. Die Besetzung des Landratspostens erfolgt in manchen Bundesländern durch eine Abstimmung im Kreistag, in anderen durch Direktwahl.

Gebietskörperschaft zusammengefasst:


  • öffentlich-rechtliche Institution
  • zum Beispiel Gemeinden und Landkreise
  • eigenständige Kompetenzen
  • verantworten wesentlich die Rahmenbedingungen für Unternehmen
  • demokratisch-gewählte Organe, genaue Regelungen differieren

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