Aktiengesetz


Kurz & einfach erklärt:

Aktiengesetz verständlich & knapp definiert

Alle rechtlichen Bestimmungen, die für eine Aktiengesellschaft gelten, sind im 1965 und am 01.01.1966 in Kraft getretenen Aktiengesetz geregelt (zum Beispiel die Beziehung der einzelnen Organe wie Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung zueinander). Ebenso werden im Aktiengesetz die Pflichten einer Aktiengesellschaft benannt (zum Beispiel die Vorschriften zur Bilanzierung sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung).
notes Inhalte
Ordner mit Aktiengesetz liegt auf dem Tisch
Das Aktiengesetz: Die rechtliche Grundlage für alle Aktiengesellschaften

Das Aktiengesetz bildet die gesetzliche Grundlage für alle rechtlichen Sachverhalte, welche auf Aktiengesellschaften zutreffen.

In ihm werden die Pflichten von Vorständen und Aufsichtsräten einer Aktiengesellschaft festgehalten und welche Voraussetzungen zur Gestaltung einer Aktiengesellschaft erfüllt sein müssen.

Wie ist das Aktiengesetz aufgeteilt?


  • Erstes Buch (§§ 1 bis 277)
Hier werden alle relevanten Gesetze zur Aktiengesellschaft aufgeführt.


  • Zweites Buch (§§ 278 bis 290):
In diesem Buch wird das Thema „Kommanditgesellschaft auf Aktien“ behandelt.


  • Drittes Buch (§§ 291 bis 393):
Hier wird die gesetzliche Lage, bei miteinander verbundenen Unternehmen erörtert.


  • Viertes Buch (§§ 394 bis 410):
Im letzten Teil des Aktiengesetzes werden Sonder- Schluss- und Strafvorschriften behandelt und gesetzlich geregelt.

Warum ein eigenes Gesetzbuch für Aktiengesellschaften?

Die Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft ist kompliziert. Sie haftet als eigene juristische Person, d. h. dass nicht mit dem persönlichen Vermögen, sondern mit Gesellschaftsvermögen gehaftet wird. Da das Kapital einer Aktiengesellschaft in Aktien aufgeteilt ist, haften in der Regel viele Einzelpersonen mit ihrem Vermögen. Aus diesem Grund müssen Aktiengesellschaften allgemein beschlossenen Regulatorien unterliegen, um einen volkswirtschaftlichen Schutz zu gewährleisten.

Voraussetzungen für eine Aktiengesellschaft

Damit eine Aktiengesellschaft zugelassen wird, müssen bestimmte Voraussetzungen aus dem Aktiengesetz erfüllt werden. Hauptvoraussetzungen sind insbesondere:


  • Mindestens eine Person muss die Aktie gegen Einlage übernehmen.
  • Das Unternehmen muss den Zusatz Aktiengesellschaft oder AG im Namen tragen.
  • Der Sitz muss gemäß deutschem Aktiengesetz in Deutschland sein.
  • Das Grundkapital muss mindestens 50.000 Euro betragen.
  • Der Mindestausgabebetrag einer Aktie darf nicht unter einem Euro pro Aktie liegen.


Neben den Voraussetzungen sind im Aktiengesetz auch Gesetze über Rechnungslegung, Gewinnverwendung und Rechtsverhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschafter niedergeschrieben.

Aktiengesetz – Zusammenfassung


  • Das Aktiengesetz ist das wichtigste Gesetzbuch für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien.
  • Es regelt neben der Gründung auch die wirtschaftlichen Pflichten und Offenlegungsrichtlinien für Aktiengesellschaften.
  • Es dient als Regulator für an Börsen handelnde Unternehmen und schützt vor volkswirtschaftlichem Schaden.

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