Aktienarten


Kurz & einfach erklärt:

Aktienarten verständlich & knapp definiert

Die diversen Aktienarten differieren bei den Rechten der Aktionäre sowie bei organisatorischen Aspekten. Für Aktionäre ist vor allem die Unterscheidung zwischen Stamm- und Vorzugsaktien sowie zwischen Inhaber- und Namensaktien wichtig.
notes Inhalte

Aktien lassen sich nach unterschiedlichen Merkmalen klassifizieren, das trifft zum Beispiel auf das Stimmrecht und die Übertragbarkeit zu. Die diversen Aktienarten haben teilweise erhebliche Auswirkungen auf die Eigentümer, deswegen lohnt eine detaillierte Beschäftigung mit den konkreten Merkmalen. Welche Aktien Unternehmen ausgeben, liegt in ihrer Entscheidungshoheit. Sie müssen dabei rechtliche Beschränkungen beachten.

Stammaktien versus Vorzugsaktien

Ein bedeutender Unterschied besteht zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien. Bei Stammaktien besitzen Anteilseigner ein Stimmrecht auf Hauptversammlungen, pro Stammaktie haben sie eine Stimme. Dieses Stimmrecht können sie mittels Vertrag an Dritte übergeben, zum Beispiel an Aktionärsvereinigungen. Kaufen sie Vorzugsaktien, verzichten sie auf ein Stimmrecht. Dafür bevorzugt der Konzern diese Gruppe, meist zahlt er an sie eine höhere Dividende aus. Fast alle Aktien in Europa sind Stammaktien. Als weitere Variante gibt es Mehrstimmrechtsaktien, die vom Prinzip “eine Aktie = eine Stimme” abweichen. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Aktienart verboten.

Die Frage der Übertragbarkeit: Inhaber- und Namensaktien

Inhaberaktien können Aktionäre mit minimalem Aufwand kaufen und später verkaufen. Sie müssen hierfür ausschließlich eine Order bei ihrer Bank stellen. Sobald der Dienstleister den Kaufauftrag ausgeführt hat, erhält der Kunde die Aktien sowie sämtliche Rechte wie Stimmrecht auf Hauptversammlungen und Anspruch auf Dividendenzahlungen. Namensaktien setzen dagegen die Eintragung in das Aktienbuch der Aktiengesellschaft voraus.

Die Aktiengesellschaften hält die Personaldaten der Eigentümer fest. Bei vinkulierten Namensaktien als Sonderform muss die Aktiengesellschaft Käufe und Verkäufe genehmigen. Namensaktien gewährleisten die Kontrolle über die Aktionärsstruktur. Sie gehen aber mit Bürokratie einher, weswegen sich diese Aktienart selten findet.

Nennwertaktien und nennwertlose Aktien

Nennwertaktien zeichnen sich dadurch, dass sie eine bestimmte Beteiligung am Grundkapital verbriefen. Der Mindestbetrag liegt in Deutschland bei 1 Euro. Höhere Summen müssen durch 1 Euro teilbar sein. Nennwertlose Aktien, auch Stückaktien genannt, stellen dagegen eine prozentuale Beteiligung am Grundkapital dar. Der deutsche Staat erlaubt Stückaktien seit 1998. In der Praxis spielt der Unterschied für Aktionäre keine Rolle. Die Wahl zwischen beiden Varianten basiert auf organisatorischen Überlegungen. So haben einige Aktiengesellschaften vor der Euro-Einführung auf Stückaktien umgestellt, weil sie bei Nennwertaktien ansonsten mit unrunden Nennwerten hantieren hätten müssen.

Junge und alte Aktien

Diese Unterscheidung erlangt bei Kapitalerhöhungen Relevanz. Die neu ausgegebenen Aktien heißen junge Aktien. Bis zur nächsten Hauptversammlung gelten gewisse Sonderkonditionen, zum Beispiel ein minimiertes Recht auf Dividenden. Danach gleichen sie sich mit den alten Aktien. Besitzer alter Aktien verfügen bei einer Kapitalerhöhung oftmals über ein Bezugsrecht für die jungen Aktien.

Aktienarten - Zusammenfassung:

  • Klassifikation nach unterschiedlichen Merkmalen
  • nur Stammaktien mit Stimmrecht
  • Inhaberaktien problemlos übertragbar

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