Gewinnverwendung


Kurz & einfach erklärt:

Gewinnverwendung verständlich & knapp definiert

Bei der Gewinnverwendung handelt es sich um die Verwendung der Gewinne, die ein Unternehmen erwirtschaftet hat. Das Vorschlagsrecht für die Gewinnverwendung liegt bei dem Vorstand, aber die Beschlussfassung über die Gewinnverwendung liegt, je nach Rechtsform des Unternehmens, bei den Gesselschafter (GmbH) oder Aktionäre (AG)

Erwirtschaftet ein Unternehmen Gewinne, muss über deren Verwendung entschieden werden. In diesem Zusammenhang spricht man von der Gewinnverwendung.

Über diese entscheidet in aller Regel letztlich der Vorstand des betreffenden Unternehmens. Die Beschlussfassung über die Gewinnverwendung hingegen erfolgt nicht durch den Vorstand. Je nach Rechtsform des Unternehmens ist das zum Beispiel Aufgabe der Gesellschafter (GmbH) bzw. der Aktionäre (Aktiengesellschaft).

Wie können Gewinne verwendet werden?


Es bestehen vielfältige Möglichkeiten der Gewinnverwendung. So können Gewinne beispielsweise genutzt werden, um finanzielle Rücklagen zu bilden. Aber auch Ausschüttungen an Teilhaber oder Vorstand sind durchaus üblich. Gerade dieser Fakt führt im Falle einer Aktiengesellschaft nicht selten zu Diskrepanzen auf der jährlichen Hauptversammlung. Häufig sind viele Aktionäre im eigenen Interesse für eine Dividendenausschüttung. Andere Aktionäre hingegen wünschen die Zuführung zu den Rücklagen, was die finanzielle Lage des Unternehmens verbessert und somit den Kurs der Aktie indirekt stützt.


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