Wechselkredit
Kurz & einfach erklärt:
Wechselkredit verständlich & knapp definiert
Ein Wechselkredit, auch Handelswechsel gennant, ist durch einen Wechsel gesichert. Dieser Kredit wird verwendet, um erhaltene Dienstleistungen oder Wareneinkäufe zu finanzieren.notes Inhalte
- chevron_right Wechselkredit - Lieferant wird zum Kreditgeber
- chevron_right Enthalten muss ein Wechselkredit:
- chevron_right Wer nutzt Wechselkredite?
- chevron_right Wechselkredit auf einen Blick:
Beim Wechselkredit - auch als Handelswechsel bekannt - handelt es sich um einen Kredit, der in erster Linie im geschäftlichen Bereich Anwendung findet. Genutzt wird dieser Kredit zur Finanzierung von Waren oder Dienstleistungen. Käufer haben grundsätzlich die Möglichkeit, erhaltene Waren oder Dienstleistungen bar zu bezahlen oder einen Kredit in Form eines Zahlungsziels zu nutzen.
Wechselkredit - Lieferant wird zum Kreditgeber
Wenn der Lieferant seinem Käufer ein Zahlungsziel in Form eines Wechselkredits einräumt, dann übernimmt dieser die Rolle des Kreditgebers. In früheren Zeiten spielten Wechselkredite eine wichtige Rolle. Insbesondere im geschäftlichen Bereich waren Wechselkredite sehr beliebt. Allerdings sind Wechselkredite heute kaum noch verbreitet, zu personal- und kostenaufwendig ist deren Verarbeitung. Der Wechsel basiert auf einer Urkunde. Diese Urkunde muss gültig sein und den Vorschriften des Wechselgesetzes entsprechen. Wechsel werden namentlich auf den Begünstigten ausgestellt. Soll ein neuer Begünstigter eingetragen werden, so muss dessen Name auf der Rückseite der Urkunde vermerkt werden. Der Wechselkredit kombiniert Kredit und Zahlungsmittel.
Enthalten muss ein Wechselkredit:
- Name des Wechselnehmers beziehungsweise Begünstigten
- Ausstellungsdatum
- Ausstellungsort
- Die Bezeichnung "Wechsel" auf dem Dokument in der jeweiligen Ausstellungssprache
- Zahlungsort
- Name und Unterschrift des Bezogenen
- Zahlungsanweisung über eine bestimmte Summe
- Fälligkeitsdatum
Typisch für den Wechselkredit ist, dass das Ausstellungsdatum und das Fälligkeitsdatum voneinander abweichen. Somit räumt der Begünstigte dem Bezogenen sozusagen einen Kredit ein. Gehandhabt wird die Auszahlung eines Wechselkredits vergleichsweise streng. Am Tag der Fälligkeit muss der Bezogene die entsprechende Summe vorweisen können. Ein nicht erfüllter Wechselkredit wird in der Regel gerichtlich geahndet.
Wer nutzt Wechselkredite?
Wechselkredite wurden ursprünglich häufig zur Begleichung von Lieferantenrechnungen genutzt. In diesem Bereich finden Handelswechsel jedoch kaum noch Anwendung. Eine weit größere Rolle spielt der Handelskredit im Auslandsgeschäft. Der Handelskredit kann nicht wie andere Kredite maschinell beziehungsweise mit dem Computer verarbeitet werden und ist daher besonders aufwendig für Banken. Für Gewerbetreibende bietet der Wechselkredit jedoch durchaus Vorteile. So kann ein Kaufmann seinem Lieferanten beispielsweise eines Handelswechsel mit 90 Tagen ausstellen. Hat der Lieferant selbst noch offene Rechnungen gegenüber einem Dritten zu begleichen, kann er den Wechsel an diesen Dritten abtreten, indem er dies auf der Urkunde des Wechsels vermerken lässt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Lieferant seine Forderung am vereinbarten Datum erhält. Der Wechselkredit stellt somit auch eine Absicherung des gewährten Zahlungsziels dar.
Wechselkredit auf einen Blick:
- Üblich zwischen Kaufleuten
- Wechselkredite erfordern einen hohen Zeit- und Personalaufwand
- Ermöglichen dem Käufer ein Zahlungsziel
- Dienen der Absicherung von Zahlungszielen
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