Versicherungsfreiheit


Kurz & einfach erklärt:

Versicherungsfreiheit verständlich & knapp definiert

Von der Versicherungsfreiheit sind in Deutschland insbesondere Selbstständige betroffen. Sie müssen nicht in die gesetzlichen Sozialkassen wie etwa die Rentenkasse oder die Krankenkassen einzahlen. Vielmehr ist es ihnen freigestellt, sich gegen entsprechende Risiken abzusichern.
notes Inhalte

Die Versicherungsfreiheit bezeichnet die Ausnahmen von der allgemein gültigen Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Sie greift unter anderem, wenn Personen selbstständig sind und sich deshalb nicht kranken- oder rentenversichern müssen.

Versicherungsfreiheit für Selbstständige

In Deutschland sind grundsätzlich alle Personen sozialversicherungspflichtig. Insbesondere sind hiervon folgende drei Kassen betroffen:

  • Rentenkasse: Der pflichtversicherte muss einen bestimmten Anteil seines Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen.
  • Krankenversicherung: Auch für die gesetzliche Krankenkasse existiert eine Pflicht zur Mitgliedschaft.
  • Arbeitslosenversicherung: Um im Falle der Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld finanzieren zu können, wird ein Teil des Einkommens in diese Sozialversicherung einbezahlt.


Allerdings gibt es von dieser Sozialversicherungspflicht einige Ausnahmen. Selbstständige sind beispielsweise weder bei der Renten- noch der Kranken- oder Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Sie genießen Versicherungsfreiheit und können sich privat gegen Krankheiten und andere Risiken versichern. Auch die Altersvorsorge übernehmen die meisten Selbstständigen privat.

Freiwillige Versicherung

Obwohl Selbstständige Versicherungsfreiheit genießen, sind sie nicht von den staatlichen Sozialversicherungssystemen ausgeschlossen. Sie können sich explizit auch bei der gesetzlichen Kranken- oder Rentenkasse versichern lassen. Dann gelten für sie dieselben Regelungen, wie für die Pflichtversicherten auch.

Grenzen für die Versicherungsfreiheit

Selbstständige sind nicht die einzige Berufsgruppe, die von der Versicherungsfreiheit betroffen ist. So sind auch Bezieher geringfügiger Einkommen versicherungsfrei, dann aber meist über die Familienversicherung krankenversichert. Wenn beispielsweise ein Student im Nebenjob 450 Euro im Monat verdient, muss er sich nicht selbst krankenversichern.

Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die über ein sehr hohes Einkommen verfügen. Wer mehr als die sogenannte Arbeitsentgeltgrenze von 59.400 Euro (Jahr 2018) verdient, kann sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Dabei steigt diese Grenze jedes Jahr an, um der allgemeinen Lohnentwicklung stets gerecht werden zu können.

Die dritte Kategorie von Personen, die von der Versicherungsfreiheit betroffen ist, sind Beamte. Auch sie haben die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern. Allerdings zahlen sie – im Gegensatz zu Selbstständigen – zwangsweise in die Rentenkasse ein und müssen auch einen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung leisten.

Versicherungsfreiheit – Definition & Erklärung – Zusammenfassung

  • In Deutschland sind grundsätzlich alle Personen sozialversicherungspflichtig
  • Hiervon ausgenommen sind allerdings bestimmte Berufsgruppen wie Beamte oder Selbstständige
  • Wer die Versicherungsfreiheit genießt, kann sich aber trotzdem freiwillig gesetzlich gegen bestimmte Risiken absichern

Weiterführende Artikel:

Absatz: Mit dem Terminus Absatz wird die durch ein Unternehmen von einem Gut oder einer Dienstleistung in einer bestimmten Zeitspanne ...


Vermögen: Unter den Begriff Vermögen fallen alle Güter und Rechte, die Unternehmen, Privathaushalte und der Staat besitzen. Diese Kategorie ...


Abgrenzung (zeitlich): Eine Abgrenzung in zeitlicher Hinsicht erfolgt, um die Erfolgsermittlung (Gewinne, Verluste) periodengerecht durchführen zu ...


Accounting: Unter Accounting ist die systematische Erfassung und Überwachung der in einem Unternehmen entstehenden Geld- und Leistungsströme ...


Akkordlohn: Der Akkordlohn wird auf Basis des Mengenergebnisses pro Zeiteinheit vergeben. Dabei ist zwischen Zeit- und Geldakkord zu unterscheiden, ...


Aktivkonto: Mit dem Begriff Aktivkonto wird in der Betriebswirtschaftslehre ein Bestandskonto bezeichnet, das sich aus einer Unternehmensbilanz ableiten ...

whatshot Beliebteste Artikel